4. Deutsch-Türkisches Symposium

„Fünf Jahre Türkisches Strafgesetzbuch“ war das Thema der Tagung im Juli 2010 an  der Universität Würzburg, die von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf  (Universität Würzburg) und Prof. Yener Ünver (Universität Yeditepe, Istanbul) organisiert wurde.
Die Tagung hatte den deutsch-türkischen Austausch strafrechtswissenschaftlicher Erkenntnisse zum Ziel. Insbesondere die Untersuchung der Einflüsse des kontinentaleuropäischen Rechts auf das türkische Strafgesetzbuch im Lichte der umfassenden türkischen Strafrechtsreform von 2005 wurden beleuchtet. Schon in der Begrüßung durch Prof. Hilgendorf und der Eröffnung von Dr. Silvia Tellenbach (MPI Freiburg) wurde deutlich, wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem deutschen Strafrecht im Gesetzgebungsprozess in der Türkei war und bis heute ist. Dies liegt daran, dass wesentliche Teile des deutschen Strafrechts (speziell des Allgemeinen Teils des deutschen Strafgesetzbuches) in das türkische Strafgesetzbuch von 2005 übernommen wurden. Das Interesse der türkischen Strafrechtswissenschaft an den Grundfragen und Problemen, sowie den bisher erarbeiteten Lösungsvorschlägen der deutschen Strafrechtswissenschaft ist daher bis heute immens.
Der Tagung lag folgendes Konzept zugrunde: Ein türkischer Teilnehmer referierte über einen relativ genau abgegrenzten Komplex aus dem neuen türkischen Strafrecht, wobei gerade auch Probleme angesprochen und Rezeptionsschwierigkeiten thematisiert wurden. Das Koreferat hielt ein deutscher Kollege, der die Fragestellung aus der Perspektive des  deutschen  Strafrechts aufgriff, Bezüge herstellte und Lösungsvorschläge formulierte. In der anschließenden Diskussion wurden gemeinsame Positionen gefunden, verschiede¬ne Herangehensweisen kennengelernt und erörtert.
Die derart gestaltete, konstruktive inhaltliche Auseinandersetzung mit konkreten Fragen des türkischen und deutschen Strafrechts im Vergleich begann mit dem Vortrag von Prof. Ünver zu „Kausalzusammenhänge im türkischen Strafrecht“ und dem Koreferat von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin (Universität München). Anschließend referierte Prof. Dr. Hakan Hakeri (Universität Ondokuz Mayis Samsun) zu „Beleidigung im türkischen Strafrecht“, die deutsche Sicht zu dieser Thematik stellte PD Dr. Brian Valerius (Universität Frankfurt/Oder) dar. Der nächste Themenblock zu „Sicherungsmaßnahmen im türkischen Strafgesetzbuch“ wurde bestritten von Prof. Dr. Emin Artuk (Universität Marmara Istanbul) und Prof. Dr. Bernd Heinrich (HU Berlin). Zu „Freiheitsberaubung im türkischen Strafrecht“ sprach PD Dr. Özlem Yenerer Calmut (Universität Maramara Istanbul), die deutsche Regelung zu diesem Thema wurde von Prof. Dr. Walter Perron (Universität Freiburg) dargestellt.
Der letzte Themenblock des ersten Tages war dem Thema „Straftaten gegen das Privatleben und die Intimsphäre“ gewidmet, das von Prof. Dr. Bahri Öztürk (Universität Kültür Istanbul) vorgetragen und durch das Koreferat von Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl (Universität Tübingen) ergänzt wurde.
Am Beginn des zweiten Tages stand der Vortrag von Doz. Dr. Baris Erman (Universität Bilgi Istanbul) zu „Irrtum im türkischen Strafgesetzbuch“; einen Überblick über die deutsche Debatte zu Irrtümern gab Prof. Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen). Gülsün Aygörmez referierte zur Fahrlässigkeit im türkischen Strafgesetzbuch; das Koreferat übernahm Prof. Dr. Frank Zieschang, Würzburg. Anschließend wurde das Referat von Prof. Dr. Nur Centel zu „Die Strafaussetzung zur Bewährung im türkischen Strafrecht“ von Dr. Dr. Altan Heper vorgetragen. Das Koreferat hierzu hielt Prof. Dr. Robert Esser (Universität Passau). Das Abschlussreferat von Prof. Dr. Veli Özer Özbek (Universität Dokuz Eylül) zu „Verbreitung pornographischer Schriften im türkischen Strafrecht“ wurde von Gülsün Ayhan Aygörmez vorgetragen. Prof. Dr. Tatjana Hörnle übernahm die Darstellung der deutschen Regelung zu dieser Thematik.
Die Diskussion zwischen deutschen und türkischen Wissenschaftlern verlief durchweg anregend und gegenseitig befruchtend. Nicht nur konnten die türkischen Teilnehmer neue Erkenntnisse aus der deutschen Debatte für die Fortentwicklung ihres Strafrechts gewinnen – auch die deutschen Diskutanten lernten viel durch die sich von den hiesigen unterscheidenden Problemstellungen in der türkischen Rechtswissenschaft. Somit ermöglichte die Tagung einen weitreichenden  Wissensexport in beide Richtungen. Überdies eröffnete der internationale Austausch die Gelegenheit, die eigenen erprobten Konzepte in einen neuen Kontext zu setzen. Schließlich stellte die Tagung ein willkommenes Forum zum kommunikativen Austausch dar, der dem interkulturellen Verständnis beider Gesellschaften in jedem Fall förderlich war.
Die gemeinsamen Tage in Würzburg, die den deutsch-türkischen Austausch in der Rechtswissenschaft nun schon zum vierten Mal Wirklichkeit werden ließen, wurden von allen Teilnehmern als voller Erfolg empfunden und man darf daher hoffen, dass auch die nächsten deutsch-türkischen Symposien in Istanbul und Würzburg genauso fruchtbar und interessant werden.