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Bericht zum Seminar: Vertragsrecht aus deutscher und französischer Perspektive

03/02/2016

Studierende aus Paris und Würzburg diskutieren in einem gemeinsamen Seminar Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zivilrecht anlässlich der Reform des Code Civil

Im Wintersemester 2015/16 veranstalteten die Professoren Jean-Sébastien Borghetti (Université Paris II – Panthéon-Assas) und Florian Bien (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) ein Seminar zur Privatrechtsvergleichung. Über 30 Studierende der Pariser Universität und der Juristischen Fakultät Würzburg kamen an zwei Wochenenden zusammen, um verschiedene Themen des Vertragsrechts aus deutscher und französischer Perspektive zu beleuchten und zu diskutieren. Anlass des Seminars war die angestrebte Reform des französischen Schuldrechts durch das sogenannte „Projet d’ordonnance“. Diese Verordnung wurde am 10.02.2016 veröffentlicht. Sie  reformiert das Vertragsrecht des Code Civil grundlegend. Die Änderungen werden am 1. Oktober 2016 in Kraft treten.

 

Die Würzburger Gruppe traf auf Studierende aus den Masterstudien-gängen „Droit international privé“ und Droit privé général“, in deren Rahmen  Professor Borghetti verschiedene Vorlesungen anbietet.

 

Jeder Teilnehmer konnte  einige Wochen im Voraus ein Thema wählen  und sollte einen circa fünfzehn-minütigen Vortrag vorbereiten. Die vorgegebenen Themen wurden von je einem deutschen und französischen Studierenden behandelt, die das Thema aus deutscher und französischer Sicht vorstellten. Dabei wurde zunächst die Regelung aus dem französischen Code Civil (1804) mit dem Projet d’ordonnance verglichen. Anschließend wurde die deutsche Regelung vorgestellt und ein Vergleich zur französischen Rechtslage gezogen. Die Größe der Gruppe erlaubte eine lebhafte und bereichernde Diskussion.

 

Offizielle Seminarsprache war Englisch, doch hielten viele Würzburger Studierende ihre Vorträge auch auf Französisch, während einzelne Franzosen auf  Deutsch referierten. Diskutiert wurde vornehmlich auf Englisch und Französisch. Dies erforderte eine große linguistische Flexibilität, die aber von allen Teilnehmern gemeistert wurde. Von Vorteil war dabei nicht zuletzt die Sprachkenntnis der Professoren, die die Diskussionen trilingual unterstützten.

 

Das Spektrum der Themen reichte von vorvertraglichen Schuldverhältnissen und Vertragsschluss über Vertragsauslegung, Stellvertretung, Minderjährigkeit, und Eigentumsübergang bis hin zu Störung der Geschäftsgrundlage, Rücktritt sowie Nichtigkeit eines Vertrags. Dabei wurde sichtbar, dass der Code Civil die französische Rechtslage nicht mehr ausreichend widerspiegelt und Gerichte deshalb wie ein zweiter Gesetzgeber agieren mussten. Die Ordonnance normiert zum ersten Mal diese richterlichen Rechtsfortbildungen. Unterschiede zum deutschen Recht zeigten sich mannigfaltig. Nach französischem Recht liegt bereits ein verbindliches Angebot vor, wo man in Deutschland lediglich eine sogenannte invitatio ad offerendum annimmt. Ein weiteres Beispiel ist die in Frankreich existierende relative Nichtigkeit eines Vertrags, die man in dieser Form in Deutschland nicht findet, die aber der Anfechtbarkeit einer Willenserklärung weitgehend entspricht. Nicht zuletzt war das Trennungsprinzip,  dessen Konzeption französischen Juristen fremd ist, häufig Gegenstand der Diskussionen, so beispielsweise beim Thema „Eigentumsübergang und Gefahrtragung“. Die Unterschiede zwischen dem Konsensualprinzip und dem Trennungsprinzip wirken sich auch auf die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen aus.

 

Der erste Teil des Seminars fand im Dezember 2015 in Würzburg statt. Die Studierenden hatten die Gelegenheit, sich  am Vorabend des Seminars im festlichen Rahmen des Bürgerspitals näher kennenzulernen. Am Folgetag wurden die ersten acht Themen vorgestellt. Nach der anschließenden Diskussion ließen die Seminarteilnehmer bei einem gemeinsamen Essen in einem beliebten studentischen Lokal Würzburgs den langen und bereichernden Tag ausklingen. Am nächsten Tag unternahm man eine Exkursion nach Bamberg, wo der Besuch des Weihnachtsmarktes den Höhepunkt darstellte.

 

Einen Monat später reiste die Würzburger Gruppe nach Paris, wo der zweite Teil des Seminars stattfand. Die Pariser und Würzburger Studierenden sowie die Professoren trafen sich im „Institut de droit comparé“ der Pariser Universität im Herzen der Stadt für den zweiten und letzten Teil des Seminars. Danach blieben der Würzburger Gruppe noch eineinhalb Tage in Paris, in denen die Pariser Kollegen verschiedene Stadtführungen anboten und die schließlich von einem gemeinsamen Abendessen gekrönt wurden.

 

Als außerordentlich schön wurde allgemeinhin die produktive und konviviale Stimmung wahrgenommen. Die Gruppen mischten sich sehr gut, was eine fachliche Auseinandersetzung beförderte und Freundschaften entstehen ließ.

 

Insgesamt waren es arbeitsreiche, aber auch sehr gesellige Tage. Der Kontakt zwischen den beiden Fakultäten, die auch eine Erasmus-Partnerschaft verbindet, intensiviert sich zunehmend. Ein herzlicher Dank geht dafür an die Professoren Bien und Borghetti für die Initiierung und Durchführung des Seminars, sowie an Herrn Palomino als Koordinator der Pariser Gruppe und an die Herren Welzenbach, Becker und Morbach für die Organisation der Wochenenden in Würzburg und Paris. Schließlich ist den Juristen-Alumni Würzburg e.V. zu danken, die das Seminar großzügig unterstützten.

 

 

Bericht von Argyro Triantafyllou und Lea Wittig

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