

Seit Ende der 80er Jahre gibt es Bestrebungen, das Hochschulwesen innerhalb Europas über die nationalen Landesgrenzen hinweg zusammenwachsen zu lassen und so Europa als einheitlichen Bildungsstandort zu etablieren. Mit einer am 19. Juni 1999 in Bologna von den Bildungsministern 29 europäischer Staaten unterzeichneten Erklärung wurden diese Bestrebungen verbindlich und führten zu einer fortwährenden Entwicklung hin zu ihrer Umsetzung, dem Bologna-Prozess. Ziel ist es, homogene Studienstrukturen zu schaffen, um auf deren Grundlage die Realisierung der drei großen Themen des Bologna-Prozesses Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Akademiker auf internationaler Ebene zu gewährleisen.
Im Zuge dessen kommt es auch an der Julius-Maximilians-Universität zunehmend zur Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, die es den Studierenden erlauben, Leistungen auch in fremden Fachbereichen zu erbringen. Die Juristische Fakultät öffnet daher ihr Lehrangebot für Studierende anderer Fachgebiete, die bei Interesse und zur sinnvollen Ergänzung ihres Studiums sogenannte Schlüsselqualifikationen erwerben, Rechtswissenschaften im Nebenfach (60 ECTS-Punkte) studieren können oder im Rahmen ihres wirtschaftswissenschaftlichen Studiums Recht als Pflichtveranstaltung besuchen.
Das Lehrexportangebot der Juristischen Fakultät richtet sich darüber hinaus auch an Studierende der Psychologie (Diplom). Diese können Arbeitsrecht als nichtpsychologisches Wahlpflichtfach nach § 23 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. Abs. 6 S. 2 DPO Psychologie wählen. Das geänderte Curriculum können Sie hier
abrufen.
Weitere Informationen können Sie bei Herrn Sven Krischker erhalten.
Herr Sven Krischker
Dekanat der Juristischen Fakultät
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Domerschulstr. 16
97070 Würzburg
sven.krischker(at)uni-wuerzburg.de
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