Auslandsstudium, Rückmeldung, Beurlaubung und Studiengebühren
Auch vor und während Ihres Erasmusaufenthaltes ist es notwendig, dass Sie sich für die Auslandssemester an der Universität Würzburg rückmelden, um Ihren Status als Student nicht zu verlieren.
Für die im Ausland verbrachten Semester können Sie auf Antrag bei der Studentenkanzlei (Neue Universität, Zi. 111) im Rahmen der Rückmeldung vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beurlaubt werden. Die hierfür erforderliche Bestätigung Ihres Erasmus-Status wird Ihnen vom Erasmusbüro erteilt, sobald Sie die Annahmeerklärung Ihres Studienplatzes im Ausland unterschrieben haben.
Wenn Sie wegen Ihres Auslandsaufenthaltes beurlaubt sind, sind Sie kraft Gesetzes von der Zahlung des Studienbeitrages an der Universität Würzburg befreit. D.h. Sie müssen lediglich den Semesterbeitrag, nicht jedoch den Studienbeitrag entrichten.


