Erwerb von Leistungsnachweisen während des Auslandsstudiums
Nach den Regeln der bayerischen JAPO muss im Ausland wenigstens ein Leistungsnachweis pro Semester erworben werden.
Wollen Sie einen Leistungsnachweis im Ausland erwerben, der Ihnen während Ihres weiteren Studiums in Deutschland anerkannt werden soll, sollten Sie sich hierzu zuvor an der Universität, an der Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung immatrikuliert sein werden bzw. bei dem dann zuständigen Landesjustizprüfungsamt über die exakten Annerkenntnisvoraussetzungen erkundigen.Über die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise sollten schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes Informationen eingeholt werden.
Über die Möglichkeit der Anerkennung ausländischer Leistungsnachweise sollten schon vor Beginn des Auslandsaufenthaltes Informationen eingeholt werden.
Für die Juristische Fakultät der Universität Würzburg sind Ihre Ansprechpartner:
Allgemeine Juristische Studienberatung:
- Anerkennung im Ausland erworbener Leistungsnachweise als Große Übung oder Grundlagenseminar -
Aylin Braun (Wiss. Mitarb.)
Studiendekanat
Sprechstunde: Mo und Mi 10-12 Uhr (Südflügel der AU, EG, Zi. 31)
Tel.: (0931) 31 2458
E-mail:
studienberatung@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage der Studienberatung
Anerkennung ausländischer Studienleistungen für das Begleitstudium im europäischen Recht:
- Anerkennung im In- oder Ausland erworbener Leistungsnachweise im Rahmen des Begleitstudiums -
Martin Schröder (Wiss. Mitarb.)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht, internationales Privat- undProzessrecht sowie Rechtsvergleichung, Prof. Oliver Remien
Domerschulstr. 16, Zi. 215 b
Sprechstunde: Mi 09-12 Uhr
Tel.: (0931) 31 2493 Fax: (0931) 31 2503
E-mail: mschroeder@jura.uni-wuerzburg.de
Homepage des Begleitstudiums


