Leistungen für Studenten im Rahmen des Erasmus-Programms
- es werden Auslandsaufenthalte von bis zu einem Studienjahr im Rahmen der bilateralen Verträge ermöglicht
- die Einschreibung für das Studium an der ausländischen Hochschule wird gewährleistet
- die Eignung der Studenten wird durch ein Auswahlverfahren gesichert, zuständig für die Auswahl der Teilnehmer ist die Heimathochschule
- Studiengebühren werden nicht erhoben
- zum Ausgleich der Mehrkosten des Auslandsstudiums wird ein Stipendium gewährt
- die meisten Gasthochschulen stellen Wohnheimsplätze zur Verfügung oder helfen bei der Wohnungssuche
- einige Universitäten bieten kostenlose Sprachkurse vor Semesterbeginn an
- der Besuch von studienbegleitenden Sprachkursen ist an allen Universitäten möglich
- im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im vereinbarten Umfang anerkannt


