Leistungen für Studenten im Rahmen des Erasmus-Programms

 

  • es werden Auslandsaufenthalte von bis zu einem Studienjahr im Rahmen der bilateralen Verträge ermöglicht
  • die Einschreibung für das Studium an der ausländischen Hochschule wird gewährleistet
  • die Eignung der Studenten wird durch ein Auswahlverfahren gesichert, zuständig für die Auswahl der Teilnehmer ist die Heimathochschule
  • Studiengebühren werden nicht erhoben
  • zum Ausgleich der Mehrkosten des Auslandsstudiums wird ein Stipendium gewährt
  • die meisten Gasthochschulen stellen Wohnheimsplätze zur Verfügung oder helfen bei der Wohnungssuche
  • einige Universitäten bieten kostenlose Sprachkurse vor Semesterbeginn an
  • der Besuch von studienbegleitenden Sprachkursen ist an allen Universitäten möglich
  • im Ausland erbrachte Studienleistungen werden im vereinbarten Umfang anerkannt

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