Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium

Für die Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium brauchen Sie:

  • das ausgefüllte Formblatt mit einem aktuellen Passfoto
  •  eine (nicht beglaubigte) Kopie des Abiturzeugnisses
  •  Nachweis der erfolgreich abgelegten Zwischenprüfung. Falls diese noch nicht vorliegt: eine Auflistung der bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Scheine in BGB, Strafrecht, Öffentlichen Recht und einem Grundlagenfach
  • ein Sprachzeugnis aus dem Fachsprachenprogramm der Fakultät – mindestens Mittelstufe - über die Beherrschung der Unterrichtssprache an der Gastuniversität
  • ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung in das Recht des jeweiligen Landes, für das ein Stipendium beantragt wird, wenn in den zwei dem Auslandsaufenthalt vorangehenden Semestern eine solche Lehrveranstaltung stattfindet,
  • andernfalls ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Vorlesung oder eines Seminars mit europarechtlichem bzw. internationalrechtlichem Bezug

Die Scheine sowie die bestandene Zwischenprüfung sind im Original vorzulegen.

Es besteht die Möglichkeit, die vorausgesetzten Scheine nachzureichen.


Der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung ist sobald wie möglich nachzureichen. Wird diese nicht bestanden, so ist eine Teilnahme am Erasmus-Programm nicht möglich. Eventuell bis dahin schon getroffene Dispositionen (z.B. Wohnung, Reiseorganisation) stehen in der Verantwortung des Bewerbers.

Die Auswahl erfolgt innerhalb der zwei auf den Bewerbungsschluss folgenden Wochen. Die schriftliche Bestätigung über den Erhalt des Stipendiumsplatzes wird ausgestellt, sobald die fehlenden Unterlagen (Scheine, bestandene Zwischenprüfung) aller Studenten nachgereicht wurden (voraussichtlich nach Korrektur der WS-ZP im April 2012). Mit der schriftlichen Annahme Ihrerseits wird das Stipendium verbindlich.

Erasmus-Büro    Domerschulstr. 16     D - 97070 Würzburg     +49 931 31 82322