Diese Seite dient der Information über die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät. Aufgrund der Verteilung der Einnahmen (35% für zentrale Aufgaben und 65% für die Fakultäten) kann im Folgenden nur die Verwendung des auf die Juristische Fakultät entfallenden Anteils von 65% dargestellt werden (= Fakultätsspezifische Information).
Weitere Informationen zu den Studiengebühren, insbesondere zur sonstigen Verwendung der Studiengebühren (35%-Quote), finden Sie auf der zentralen Einstiegsseite zum Thema Studiengebühren (= Universitätsweite Information) des "Referats 2.2 - Studienangelegenheiten" der Universität Würzburg.
Boschüre - Verwendung der Studienbeiträge:
Verwendung der Studienbeiträge (PDF / 1,36 MB)
Verwendung nach Zeitraum:
Der Verteilungsschlüssel für die Verwendung der Studienbeiträge variiert für folgende Zeiträume:
◊ WS 2009/10 - SS 2010 (Mittelverwendung für 2 Semester)
◊ SS 2008 - SS 2009 (Mittelverwendung für 3 Semester)
◊ SS 2007 - WS 2007/08 (Mittelverwendung für 2 Semester)
Zusammenfassung:
Der Fakultätsanteil der Studienbeiträge kommt stets unmittelbar der qualitativen Verbesserung des Jurastudiums an der Universität Würzburg zugute. | ||
Der jeweilige Verteilungsschlüssel konnte bereits jetzt zu einer Reihe von Verbesserungen an der Juristischen Fakultät führen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht nur als Jurastudent/-in, sondern auch als Studierende im Nebenfach, des Begleit- und des Aufbaustudiums von diesen Verbesserungen profitieren. | ||