Verwendung der Studienbeiträge

Diese Seite dient der Information über die Verwendung der Studienbeiträge an der Juristischen Fakultät. Aufgrund der Verteilung der Einnahmen (35% für zentrale Aufgaben und 65%  für die Fakultäten) kann im Folgenden nur die Verwendung des auf die Juristische Fakultät entfallenden Anteils von 65% dargestellt werden (= Fakultätsspezifische Information).
Weitere Informationen zu den Studiengebühren, insbesondere zur sonstigen Verwendung der Studiengebühren (35%-Quote), finden Sie auf der zentralen Einstiegsseite zum Thema Studiengebühren (= Universitätsweite Information) des "Referats 2.2 - Studienangelegenheiten" der Universität Würzburg.


Boschüre - Verwendung der Studienbeiträge:

Verwendung der Studienbeiträge (PDF / 1,36 MB)


Verwendung nach Zeitraum:

Der Verteilungsschlüssel für die Verwendung der Studienbeiträge variiert für folgende Zeiträume:

    ◊ WS 2009/10 - SS 2010 (Mittelverwendung für 2 Semester)

    ◊ SS 2008 - SS 2009 (Mittelverwendung für 3 Semester)

    ◊ SS 2007 - WS 2007/08 (Mittelverwendung für 2 Semester)


Zusammenfassung:

Der Fakultätsanteil der Studienbeiträge kommt stets unmittelbar der qualitativen Verbesserung des Jurastudiums an der Universität Würzburg zugute.

Der jeweilige Verteilungsschlüssel konnte bereits jetzt zu einer Reihe von Verbesserungen an der Juristischen Fakultät führen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht nur als Jurastudent/-in, sondern auch als Studierende im Nebenfach, des Begleit- und des Aufbaustudiums von diesen Verbesserungen profitieren.