Forschungsstelle RobotRecht

Die moderne Technik entwickelt sich in vielen Bereichen immer schneller. Das Recht muss diese Entwicklung begleiten, steuern und gegebenenfalls begrenzen, was in vielen Gebieten, wie etwa der Biotechnologie oder dem Computerrecht, bereits recht erfolgreich geschieht.

Bisher hat im Recht die Robotik wenig Beachtung gefunden. Dabei scheint sie aktuell zu einem zentralen Feld der technologischen Entwicklung zu werden: Der Anwendungsbereich von Robotern wird ausgeweitet, und der Charakter der Geräte verändert sich: Ihre Entscheidungsprozesse werden immer komplexer und weniger intuitiv vorhersehbar. Dies hat Folgen etwa für die Fragen der zivil- und strafrechtlichen Haftung, die Versicherung von Robotern bzw. gegen von Robotern verursachte Schäden sowie den Bedarf an neuen Sicherheitsregelungen.

Eng an dieses Gebiet angebunden sind die Forschung an und der Einsatz von Maschinen im menschlichen Körper. Bereits jetzt gibt es Herzschrittmacher, Hirnschrittmacher, ausgefeilte künstliche Glieder; künftig werden auch künstliche Sinnesorgane, Nerven, Nanobots, Computerchips im Körper und vieles andere hergestellt werden. Auch hierzu finden sich in der Rechtswissenschaft nur wenige Diskussionen. So könnten derartige Mensch-Maschine-Verbindungen die Grenzen der menschlichen Gattung neu definieren, die strafrechtliche Schuld maschinisierter Menschen könnte neu zu diskutieren sein, und schließlich ist zu prüfen, ob dieser Entwicklung nicht rechtliche Grenzen zu setzen sind.

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