Informationen zur Beantragung des Zeugnisses im Begleitstudium
Das Zeugnis über Begleitstudien im Europäischen Recht wird nicht automatisch erstellt, sondern nach § 9 Abs. 1 BERPO nur auf Antrag. Bitte stellen Sie daher bis zum 05. März 2012 einen Antrag auf Erteilung des Begleitstudien- zeugnisses. Dafür geben Sie bitte folgende Unterlagen in der Sprechstunde für das Begleitstudium ab:
- Teilnehmer, die das Examen nach der Studien- und Prüfungsordnung 2008 absolviert haben:
· Ladung zu der mündlichen Staatsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
· Abschlusszeugnis der Universitätsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
Sofern nicht bereits bei der Beantragung der Freischussverlängerung abgegeben:
· Sämtliche Scheine, die im Rahmen des Begleitstudiums erworben wurden.
- Teilnehmer, die das Examen nach der Studien- und Prüfungsordnung 2003 absolviert haben:
· Ladung zu der mündlichen Staatsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
· Ladung zu der mündlichen Universitätsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
Sofern nicht bereits bei der Beantragung der Freischussverlängerung abgegeben:
· Sämtliche Scheine, die im Rahmen des Begleitstudiums erworben wurden.
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