Anforderungen
Formelle Voraussetzungen
Welche formellen Voraussetzungen Sie für die Zulassung zur Promotion benötigen, entnehmen Sie bitte der
Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 6. Oktober 1992. Notwendig ist demnach unter anderem, dass Sie die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung zumindest mit der Note "vollbefriedigend" bestanden haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 PromO). Von dieser Anforderung kann der Promotionsausschuss gemäß § 4 Abs. 3 PromO nur besonders qualifizierten Bewerbern eine Befreiung erteilen.
Bewerbungsunterlagen
Interessierte an einer Promotion werden um die Einreichung eines Lebenslaufes samt Passfoto sowie einer Kopie der Studiennachweise und Examenszeugnisse gebeten. Hilfreich sind auch konkrete Vorstellungen sowohl über das Thema der Promotion als auch über ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung, die als Ausgangspunkt für eine endgültige Festlegung der wissenschaftlichen Zielrichtung der Promotion dienen können.

