Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales

Lehrveranstaltungen: Arbeitsrechtlicher Bereich

Examinatorium Arbeit und Soziales

Die Veranstaltung dient der Wiederholung und Vertiefung des prüfungsrelevanten Stoffs im Schwerpunktbereich 4. Anders als der "Examenskurs Arbeitsrecht", der den arbeitsrechtlichen Pflichtfachstoff zum Gegenstand hat und auf den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung vorbereiten soll, dient das Examinatorium Arbeit und Soziales der Vorbereitung auf die studienabschließende Klausur im Schwerpunktbereich, die durch die StPrO 2008 eingeführt wird. 

 

Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Die Vorlesung behandelt den Teil des kollektiven Arbeitsrechts, der sich mit der Organisation und Tätigkeit von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beschäftigt. Ausgehend vom Koalitionsrecht, das in seiner verfassungsrechtlichen Grundlegung die Basis für diesen Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bildet, wird zunächst das Tarifvertragsrecht erörtert, also das Zustandekommen und die Beendigung von Tarifverträgen, deren Inhalt und Wirkungen sowie ihr Zusammenspiel mit anderen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen. Daran schließt sich das Arbeitskampfrecht an, bei dem seine Einbindung in die Rechtsordnung, die verschiedenen Formen des Arbeitskampfes sowie schließlich dessen Rechtsfolgen analysiert werden.
 

Betriebsverfassungsrecht

Die Vorlesung behandelt mit dem Betriebsverfassungsrecht das erste Standbein des Mitbestimmungsrechts, das Recht der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Erörtert werden die Grundlagen der Betriebsverfassung, namentlich deren Organisation und ihre Grundprinzipien, Gegenstände und Instrumentarium der betrieblichen Mitbestimmung sowie die Sanktionen bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.
 

Recht der Unternehmensmitbestimmung

Die Unternehmensmitbestimmung ist der zweite große Regelungskomplex des deutschen Mitbestimmungsrechts. Hier geht es um die Beteiligung der Arbeitnehmer an unternehmerischen Entscheidungen über den Aufsichtsrat als gesellschaftsrechtliches Kontrollorgan. Die Vorlesung behandelt auf der Basis einer Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Vorgaben die verschiedenen Rechtsgrundlagen der Unternehmensmitbestimmung. Erörtert werden die Rechtsstellung des Aufsichtsrates sowie die seiner Mitglieder. Verfassungsrechtliche und rechtspolitische Aspekte der Diskussion um die Unternehmensmitbestimmung werden ebenso einbezogen wie die europäische Dimension der Problematik.
 

Europäisches Arbeitsrecht I und II

Die auf zwei Semester angelegte Vorlesung zum Europäischen Arbeitsrecht vermittelt in ihrem ersten Teil einen Überblick über den ständig wachsenden europäischen Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Behandelt werden Entwicklung und Stellenwert des Arbeitsrechts im Europäischen Einigungsprozess, die Aufgaben des Gemeinschaft im Bereich des Arbeitsrechts, die Rolle des Europäischen Gerichtshofs, ferner die Bedeutung des Grundrechtsschutzes und der Grundfreiheiten für das Arbeitsrecht. Dabei sollen Beispielsfälle aus einzelnen Bereichen des Arbeitsrechts die Problematik illustrieren.
Der Überblick über die Grundlagen des Europäischen Arbeitsrechts wird in einem "Besonderen Teil" konkretisiert. Behandelt werden hier ausgewählte Probleme aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Jeweils geht es um die Vermittlung der einschlägigen europäischen Vorgaben und ihre Einflüsse auf das deutsche Arbeitsrecht sowie Probleme des Kollektivarbeitsrechts. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gelegt, die immer wieder mit spektakulären Entscheidungen zu Diskussionen Anlass gibt.
 

Arbeitsgerichtliches Verfahren

Die Vorlesung gibt einen Einblick in die Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens und seine Bezüge zum allgemeinen Zivilprozessrecht. Dabei wird zugleich der Pflichtfachstoff vermittelt, der bei arbeitsrechtlichen Examensklausuren häufig den Einstieg bildet. Für die Studierenden des Schwerpunktbereichs bietet die Veranstaltung zugleich einen Einblick in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, das vor allem im Betriebsverfassungsrecht von Bedeutung ist.
 

Nach oben

Lehrstuhl Prof. Dr. Christof Kerwer     Domerschulstr. 16     97070 Würzburg    Tel. 0931/31-82363