Schwerpunktbereich Arbeit und Soziales
Lehrveranstaltungen: Sozialrechtlicher Bereich
Soziale Sicherungssysteme
In dieser Lehrveranstaltung werden zunächst Geschichte und Entwicklung der gesetzliche Sozialversicherung sowie Begriff und Wesen der Sozialversicherung dargestellt. Dann findet eine Vertiefung der einzelnen Zweige der Sozialversicherung statt, wobei zunächst die allgemeinen Vorschriften für die einzelnen Zweige erörtert werden. Gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung sowie Recht der Arbeitsförderung werden behandelt.
Unternehmensbezogenes Sozialrecht
Die Vorlesung „Unternehmensbezogenes Sozialrecht“ setzt an den Berührungspunkten zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht an, wie sie in der Praxis gang und gäbe sind. Das betrifft insbesondere das Recht der Arbeitsförderung und die Arbeitslosenversicherung, das Recht der Entgeltersatzleistungen einschließlich der Grundsicherung für Arbeitslose („Hartz IV“) im Vergleich mit den arbeitsrechtlichen Mindestlohnbestimmungen sowie die Ausbildungsförderung. Die genannten Rechtsgebiete erfordern nicht nur den Umgang mit einer ständigem Reformdruck unterstehenden Rechtsmaterie, sondern auch die Beobachtung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Schließlich spielt das Europarecht im Sozialrecht eine wachsende Rolle, weshalb die entsprechenden Bezüge ebenfalls berücksichtigt werden.
Europäisches Sozialrecht
In dieser Lehrveranstaltung werden die Begriffe zwischenstaatliches, überstaatliches und internationales Sozialrecht erläutert, wobei das überstaatliche europäische Sozialrecht einen besonderen Schwerpunkt bildet. Aufbauend auf den Prinzipien der Verordnung Nr. 1408/71 werden die durch die Verordnung 883/2004 vorgenommenen Neuregelungen dargestellt. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang die Loslösung vom Begriff des Arbeitnehmers (Art. 1 der Verordnung). Die Verordnung wird im Laufe des Jahres 2006 in Kraft treten.

