Leistungsnachweis gem. § 48 BAföG


Frau Prof. Kieninger ist als BAföG-Beauftragte der Juristischen Fakultät für die Ausstellung der Bescheinigung über ein ordnungsgemäßes Studium ab dem 4. Fachsemester nach § 48 BAföG (Formblatt 5) zuständig.

 

Der Leistungsnachweis kann ab sofort ausschließlich dienstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls (Zimmer 123) beantragt werden.

 

Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

 

  • Aktueller Studentenausweis
  • Zusätzlich (abhängig vom Zeitpunkt der Beantragung):
    • nach dem 4. Semester: Zeugnis über das Bestehen der Zwischenprüfung (Bestehen aller Teilprüfungen)

      Der Leistungsnachweis ist gem.  § 48 BAföG Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildungsförderung über das 4. Fachsemester hinaus. Er muss grundsätzlich nur einmal, nämlich zum Ende des 4. Fachsemesters, beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden.
      Die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 5. oder einem späteren Fachsemester ist nur notwendig, wenn erstmalig die Ausbildungsförderung zu diesem Zeitpunkt beantragt wird.

    • nach dem 5. Semester: Zwischenprüfungszeugnis und zusätzlich ein Schein aus einer der Übungen für Fortgeschrittene bzw. ersatzweise für einen dieser Scheine einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenseminar
    • nach dem 6. Semester: Zwischenprüfungszeugnis und zusätzlich zwei Scheine aus einer der Übungen für Fortgeschrittene bzw. ersatzweise für einen dieser Scheine einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenseminar
    • nach dem 7. Semester: Zwischenprüfungszeugnis und zusätzlich drei Scheine aus einer der Übungen für Fortgeschrittene bzw. ersatzweise für einen dieser Scheine einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenseminar
    • nach dem 8. Semester: Zwischenprüfungszeugnis und alle drei Scheine aus einer der Übungen für Fortgeschrittene sowie den Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Grundlagenseminar

 

Ohne die Vorlage der genannten Nachweise kann die Bescheinigung nicht ausgestellt werden!

 

Die Informationen dieser Seite zum Download

 Hinweise zur Ausstellung des Leistungsnachweises

Adobe Acrobat (*.pdf) | Stand: 09.03.2009 | Größe: 48 KB

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