Nebenfach Kriminologie
im Rahmen eines Hauptstudiums
in den philosophischen Fakultäten der
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
mit dem Abschlussziel M.A. oder Dr.phil.
Das Nebenfachstudium "Kriminologie" gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Es umfasst im Grundstudium mindestens 20 und im Hauptstudium mindestens 16 Semesterwochenstunden. Das Grundstudium soll mit Ende des 4. Semesters abgeschlossen werden. Neben den Pflichtveranstaltungen können Wahlveranstaltungen besucht werden
1. Pflichtveranstaltungen im Grundstudium
a) Grundkurs im Strafrecht I
b) Grundkurs im Strafrecht II
c) Grundkurs im Strafrecht IV (Delikte gegen die Person/Vermögensdelikte)
d) Kriminologie
Im Grundkurs Strafrecht I oder Strafrecht II ist an der Abschlussklausur erfolgreich teilzunehmen.
2. Wahlveranstaltungen
- Teilnahme an den strafrechtlichen Konversatorien
- Zum Beispiel Rechtssoziologie I oder II
3. Zwischenprüfung
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung hat im Prüfungsamt der Zentralverwaltung (Referat II/3) zu erfolgen. Die Zwischenprüfung wird im Rahmen des Verfahrens der jeweiligen Philosophischen Fakultät durchgeführt:
a) Grundvoraussetzung für die Zulassung:
- Vorlage der Bescheinigung über die bestandene Abschlussklausur in der Vorlesung Strafrecht I oder Strafrecht II
- Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung Kriminologie
b) Prüfungsfach: Kriminologie
c) Die Zwischenprüfung findet als halbstündige mündliche Prüfung statt.
4. Pflichtveranstaltungen im Hauptstudium
e) Strafvollzugsrecht
f) Jugendstrafrecht
g) Kriminologisches Seminar
In diesem Seminar ist ein Zeugnis zu erwerben, das dann Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung ist (entspricht dem Hauptseminarschein gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) der Magisterprüfungsordnung vom 21.01.1998 in der Fassung der Änderungssatzung vom 03.04.2002 bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) der Magisterprüfungsordnung vom 11.12.2003).
Teilnahme an weiteren Veranstaltungen auf dem Gebiet des Strafrechts, Examinatorium zur Wahlfachgruppe 5 (Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht), Strafprozeßrecht sowie sonstige strafrechtliche Seminare.
6. Abschlußprüfung
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat im Magisterprüfungsbüro der jeweiligen Fakultät zu erfolgen. Die Abschlussprüfung wird im Rahmen des Verfahrens der jeweiligen Philosophischen Fakultät durchgeführt:
h) Voraussetzung für die Zulassung: Vorlage des Seminarscheines aus dem Kriminologischen Seminar
i) Prüfungsfächer:
Kriminologie, Strafvollzugsrecht, Jugendstrafrecht
j) Die Abschlußprüfung wird als eine halbstündige mündliche oder als schriftliche Prüfung durchgeführt.
Diese Nebenfachregelung gilt ab dem Sommersemester 2004.


