Prof. Dr. Günter Christian Schwarz †
Prof. Dr. Günter Christian Schwarz (*1955 † 2005), studierte von 1974 bis 1980 Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Marburg. Während seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Universität Marburg wurde er 1984 mit einer Arbeit über den Kartellvertrag und sonstige wettbewerbsbeschränkende Verträge promoviert. Nach dem Rechtsreferendariat in Frankfurt und Hamburg und nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung kehrte er als Hochschulassistent an das Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht nach Marburg zurück. Ab dem Wintersemester 1994/95 nahm er Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Bonn und Leipzig wahr. Im Juni 1995 habilitierte er sich für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Zivilprozessrecht. Im Juli 1995 erging ein Ruf auf eine Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Leipzig. Im Dezember 1995 folgte ein Ruf an die Universität Würzburg. Ab dem Sommersemester 1996 war Professor Schwarz als Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Prozessrecht an der Juristischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg tätig. Er war Vorstandsmitglied des von der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung e.V. und der Universität Würzburg gegründeten Instituts für Notarrecht an der Universität Würzburg und gehörte dem Kreis der ständigen Mitarbeiter der Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- & Steuerrecht – Betriebsberater für Europarecht an. Professor Schwarz war Mitglied der Studienleitung des Begleitstudiums im Europäischen Recht an der Universität Würzburg, Mitglied der ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs sowie für Wissens- und Technologietransfer (FOKO) und Mitglied des Bayerischen Landesausschusses für das Stiftungswesen.


