Französisches Recht an der Universität Würzburg
An der Universität Würzburg werden regelmäßig Einführungsvorlesungen zur französischen Rechtsordnung angeboten. Die Veranstaltung ist vor allem für Studierende interessant, die einen Aufenthalt in Frankreich planen. Angesprochen sind aber auch diejenigen, die unabhängig davon einen Blick auf das Rechtssystem unseres wichtigsten europäischen Partners werfen wollen. Schließlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Veranstaltung den Leistungsnachweis nach § 24 Abs. 2 JAPO 2003, § 28 StudO 2003 über den Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung zu erwerben.
Die Lehrveranstaltung wird von französischen Dozenten in französischer Sprache abgehalten. Empfehlenswert ist deshalb der vorherige Besuch eines Fachsprachenkurses, der ebenfalls regelmäßig an der Fakultät angeboten wird. Der Erwerb des Scheins ist in zwei Varianten möglich:
· Besuch der jeweils im Wintersemester durchgeführten (und vom LS Prof. Kieninger organisierten) 20-stündigen Blockveranstaltung und Bestehen der daran anschließenden mündlichen Prüfung.
· Besuch der jeweils im Sommersemester durchgeführten (vom LS Weber organisierten) 10stündigen Blockveranstaltung und weiterer 10 Stunden im Wintersemester und Bestehen der jeweils zu den Teilveranstaltungen durchgeführten mündlichen Teilprüfungen.
Einführung in das französische Recht
vom 9.7.-12.7.2012 haben Sie in diesem Sommer wieder die Möglichkeit, eine Einführung in das französische Recht zu erhalten. Die Lehrveranstaltung, die auch für Anfangssemester mit französischen Grundkenntnissen geeignet ist, wird von Herrn Professor Le Bars, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Caen, gehalten.
Die Veranstaltung findet zu folgenden Zeiten im Hörsaal IV (ehem. CIP II) der Alten Uni, 4 Stock, statt:
Montag, 9. Juli, 14-18 Uhr
Dienstag, 10. Juli, 14-18 Uhr
Mittwoch, 11. Juli, 15-18 Uhr
Donnerstag, 12. Juli, 10-13 Uhr (mit Prüfung)
Die mündliche Prüfung findet im Anschluss an die Veranstaltung am Donnerstag, dem 12.7., statt (Einzelheiten dazu werden im Kurs bekanntgegeben).
Der Leistungsnachweis (der in französischer Sprache gehaltenen Blockveranstaltung) kann nach Bestehen der mündlichen Prüfung für das Begleit- oder Aufbaustudium im Europäischen Recht im Umfang von 1 SWS eingebracht werden.
Im kommenden Jahr findet voraussichtlich Anfang März wieder ein deutsch-französisches Grundlagenseminar in Caen statt. Nähere Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit. Der Besuch der Veranstaltung von Herrn Professor Le Bars im Juli 2012 wird zur Vorbereitung auf das Caen-Seminar 2013 besonders empfohlen.
Weitere Informationen zu den Einführungsveranstaltungen in fremde Rechtsordnungen erhalten Sie auf den Internetseiten der Juristischen Fakultät (Fachsprachen und ausländische Rechte) sowie über den Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht sowie Internationales Privatrecht der Universität Würzburg
(Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger).

