
Vorbereitend auf die Veranstaltungen Rechtsenglisch II und III, Einführung in das englische Recht und Einführung in das US-amerikanische Recht I und II legt die Veranstaltung Rechtsenglisch I die sprachlichen Grundlagen der englischen Rechtssprache.
Gegen Mitte der Veranstaltung wird zur bisherigen Lernkontrolle eine 60-minütige Probeklausur (mid-term exam) geschrieben, die in Stil und Prüfungsfragen der Abschlussklausur entspricht. Am Ende der Veranstaltung steht eine 2-stündige Klausur für die Erteilung eines Scheins als Nachweis für fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse nach § 24 II JAPO, erforderlich für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.
Die Veranstaltung Rechtsenglisch I verfolgt das Konzept des blended learning (Verbindung zwischen Präsenz- und online-Lehre). Daher werden alle Teilnehmer gebeten, sich bereits im Vorfeld beim online-Kurs von Herrn Henry der Universität Erlangen unter www.vhb.org anzumelden.
Linhart, Englische Rechtssprache – Ein Studien- und Arbeitsbuch, 2. Aufl., C.H. Beck (2012)
Materialien der Veranstaltungen finden Sie auf WueCampus im Elektronischen Semesterapparat des Kurses.
Bodies of Law: 1b 2c 3a
Types of Law: 1c 2a 3b 4e 5d
Types of Courts: 1e 2g 3i 4a 5b 6c 7d
Persons in Court: 1c 2f 3a 4b 5d 6e
Documents in Court: 1e 2i 3b 4h 5g 6f 7c 8d 9a
1,2,3,4,6,7,9
1b 2e 3d 4a 5c
Legal Latin: 1c 2e 3f 4b 5h 6g 7a 8d
1d 2g 3a 4b 5h 6f 7c 8e 9j 10i