
Die Vorlesung in spanischer Sprache umfasst insgesamt 20 Vorlesungsstunden (2 SWS) und vermittelt Grundkenntnisse im italienischen Recht. Der vorherige Besuch der Veranstaltung „Rechtsitalienisch“ wird empfohlen.
Art (Klausur/mdl. Prüfung) und Termin der Abschlussprüfung werden im Laufe der Veranstaltung mit der Dozentin vereinbart.
Die Veranstaltung endet mit einer mündlichen Prüfung oder Klausur, für deren Bestehen ein Leistungsnachweis gem. § 24 Abs. 2 S. 1 JAPO 2003 (Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung) ausgestellt wird. Der Leistungsnachweis kann dann auch in das Begleit- oder Aufbaustudium im Europäischen Recht eingebracht werden.
Die Veranstaltung "Einführung in das italienische Recht" wird organisiert vom Lehrstuhl von Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger. Bei allen Fragen zum Ablauf der Veranstaltung, zur Abschlussprüfung o.ä. wenden Sie sich bitte direkt an das Sekretariat des Lehrstuhls.