
„In dubio pro reo“, „conditio sine qua non“, „culpa in contrahendo“… muss Latein sein?!? Ein rechtswissenschaftliches Studium kann auch ohne Kenntnis des Lateinischen bewältigt werden. Allerdings begegnen in allen Rechtsbereichen immer wieder lateinische Ausdrücke und Wendungen, und insbesondere für ein rechtshistorisches Verständnis sind Lateinkenntnisse oft hilfreich.
Der Kurs „Latein für Juristen“ wendet sich an Studierende ohne Vorkenntnisse und hat zum Ziel, in kompakter Form wesentliche Grundkenntnisse des Lateinischen zu vermitteln. Neben den häufigsten Wortarten und ihren Formen sollen ein juristischer Kernwortschatz sowie Grundzüge des Übersetzens erarbeitet werden. Geübt werden insbesondere die Deklination der Nomina und Adjektive, die Verbkonjugation im Aktiv und Passiv (Präsens, Perfekt, Imperfekt), die Konstruktion des AcI und des Ablativus absolutus. Historische und kulturelle Inhalte rund um Latein als Sprache des Römischen Reiches und als „lingua franca“ des Mittelalters runden den Kurs ab.
-Deklination der Nomina und Adjektive
- Verben: Tempora, Passiv, Konjunktiv
- Pronomina
- Adverbien
- die Adjektivsteigerung
- spezifische lateinische Konstruktionen (ablativus absolutus, AcI, ut-Sätze)
- juristischer Grundwortschatz
- Umgang mit Wörterbüchern
- Übersetzungsübungen
Mo 18-20 Uhr, SR 309, Frau Rupp