
(2 SWS) Vorbereitend auf die Einführung in das italienische Recht vermittelt diese Veranstaltung die Grundlagen der italienischen Rechtssprache. Am Ende der Veranstaltung steht eine 2-stündige Klausur für die Erteilung eines Leistungsnachweises über fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse nach § 24 II JAPO, erforderlich für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.