Flaggen der im Fachsprachenprogramm vertretenen Landessprachen

Fachsprachen und ausländisches Recht

für Studierende der Rechtswissenschaft

 

Rechtsitalienisch

Kursbeschreibung

(2 SWS) Vorbereitend auf die Einführung in das italienische Recht vermittelt diese Veranstaltung die Grundlagen der italienischen Rechtssprache. Am Ende der Veranstaltung steht eine 2-stündige Klausur für die Erteilung eines Leistungsnachweises über fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse nach § 24 II JAPO, erforderlich für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung.