
(2 SWS) Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse in folgenden Schwerpunkten des russischen Rechts: Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gerichtsorganisation und Staatsrecht. Die Einführung in die genannten Rechtsgebiete erfolgt insbesondere durch die Erarbeitung von Lösungen anhand von Fallbeispielen. Besonderes Augenmerk wird auf den Vergleich der russischen und deutschen Rechtssysteme gelegt. Die Veranstaltung wird im Wechsel in deutscher bzw. russischer Sprache abgehalten. Am Ende der Veranstaltung besteht die Möglichkeit an einer 2-stündigen Klausur teilzunehmen und einen Leistungsnachweis nach § 24 II JAPO zu erwerben.