Flaggen der im Fachsprachenprogramm vertretenen Landessprachen

Fachsprachen und ausländisches Recht

für Studierende der Rechtswissenschaft

 

Rechtstürkisch

Kursinhalt

(2 SWS) Der Kurs vermittelt die Grundlagen der türkischen Rechtssprache. Grundkenntnisse der türkischen Sprache werden vorausgesetzt. Als EU-Beitrittskandidat pflegt die Türkei immer enger werdende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union und insbesondere mit Deutschland. Nach umfangreichen Reformen in zahlreichen Rechtsgebieten in der Türkei gibt es Äquivalente zwischen dem deutschen und türkischen Rechtssystem. Um den Anforderungen des sich immer mehr angleichenden Rechtssystems der Türkei und deren Wirtschaftsstruktur gerecht zu werden, sind entsprechende Sprachkompetenzen unabdingbar geworden. Ziel dieser Veranstaltung ist es daher, die Kenntnis und das Verständnis der türkischen Rechtssprache und des türkischen Rechts in Deutschland zu fördern sowie Rechtsfragen zu behandeln, die für beide Länder sowie für ihre wechselseitigen Beziehungen von Bedeutung sind. Diese Veranstaltung wird ausschließlich auf Türkisch gehalten und zielt darauf ab, den Teilnehmern einen Überblick über die verfassungsrechtliche und institutionelle Struktur der Türkei, sowie einen allgemeinen Einblick in das Zivilrecht zu geben unter Verwendung der entsprechenden türkischen Fachterminologie. Nach Abschluss dieser Veranstaltung sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich mit den wichtigsten Themen des türkischen Rechts auf Türkisch auseinanderzusetzen. Am Ende der Veranstaltung steht eine 2-stündige Klausur für die Erteilung eines Leistungsnachweises nach § 24 II JAPO.