
Seit dem Wintersemester 2008/09 bietet die Juristische Fakultät für Bachelor-Studierende, die die ihr Hauptfach mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht oder im Privatrecht ergänzen wollen, die Nebenfächer Privatrecht und Öffentliches Recht mit jeweils 60 ECTS-Punkten an. Studieninteressierte finden hier nähere Informationen zu einem juristischen Studium an der Universität Würzburg.
Das Nebenfach-Studium an der Juristischen Fakultät kann grundsätzlich nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Hiervon abweichend ist im Zeitraum 2011 bis 2012 auch eine Studienaufnahme im Sommersemester möglich. Das Studium gliedert sich jeweils in zwei Teilbereiche, einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich. Es wird dringend empfohlen, die Studienverlaufspläne einzuhalten.
Die fachspezifischen Bestimmungen der Nebenfächer finden Sie unterteilt für den Bereich des Privatrechts und für den Bereich des Öffentlichen Rechts, die ASPO können Sie hier abrufen.
Beachten Sie bitte, dass für Studierende ab dem WS 2011 / 2012 die Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 06.07.2011 uneingeschränkt gelten.
Am Ende des zweiten Semesters hat jeder Studierende 10 ECTS-Punkte gegenüber dem Prüfungsamt nachzuweisen, sog. Grundlagen- und Orientierungsprüfung.
Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die Grundlagen- und Orientierungs-prüfung erstmalig nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden, indem der Prüfling am Ende des dritten Semesters 20 ECTS-Punkte nachweist.
Wenn auch diese Vorgabe nicht erreicht wird, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Nebenfach-Studiums führt.
Alle Nebenfachstudierenden werden gebeten, sich in die
Mailingliste der Juristischen Fakultät einzutragen, um so über wichtige Termine und Änderungen auf dem Laufenden gehalten zu werden.
Für den Fall, dass sich eine Veranstaltung aus den Inhalten einer Vorlesung und eines Konversatoriums zusammensetzt, ist die regelmäßige Teilnahme an dem Konversatorium Pflicht für die Anmeldung zur Abschlussklausur.
Im Nebenfach Öffentliches Recht wird innerhalb der Vorlesung Grundkurs Öffentliches Recht 2 sowie zur Großen Übung im Öffentlichen Recht jeweils eine Ferienhausarbeit gestellt, deren Bearbeitungszeitraum vor dem eigentlichen Semester beginnt und durch Aushang verkündet wird.
Für Anrechnungen von Prüfungsleistungen ist Herr Sven Krischker zuständig.
Ein Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aus vorherigen Studiengängen kann nur unmittelbar nach dem Studienfachwechsel gestellt werden.
Herr Sven Krischker (Wiss. MA) Dekanat
Sprechstunde: Di. u. Mi. 9.30 – 12.00 (Alte Uni, Zi. 7, Dekanat)
sven.krischker(at)uni-wuerzburg.de
Tel.: +49 931 31-83814