Flaggen der im Fachsprachenprogramm vertretenen Landessprachen

Fachsprachen und ausländisches Recht

für Studierende der Rechtswissenschaft

Einführung in das US-amerikanische Recht (in englischer Sprache)

Kursbeschreibung

Die Veranstaltung Einführung in das US-amerikanische Recht (in englischer Sprache) führt in die Grundlagen des US-amerikanischen Rechts ein. Weitgreifendere Auswirkungen als in Deutschland hat in den USA das Föderalstaatsprinzip. Es schlägt auf nahezu alle Bereiche des Rechts durch. Bemühungen der Bundesstaaten, ihr einzelstaatliches Recht einander anzunähern, liegen vorwiegend in der Ausarbeitung von Uniform Acts und Model Laws im Bereich der Gesetzgebung und restatements im Hinblick auf die Rechtssprechung. Nach der Einordnung des US-Recht in den common law-Rechtskreis und dessen geschichtliche Entwicklung werden dessen Rechtsquellen näher betrachtet. Weitere Schwerpunkte der ersten Veranstaltung zum US-amerikanischen Recht sind das Verfassungs- und das Zivilverfahrensrecht. Die Rechtsgebiete Vertragsrecht, Deliktsrecht und Internationales Privatrecht werden in ihren Grundzügen dargestellt.

Leistungsnachweis nach § 24 II JAPO

Teilweise verblockt, in englischer Sprache, zentrale Begriffe werden soweit möglich ins Deutsche übersetzt. Am Ende des Semesters steht wahlweise eine 2-stündige Klausur oder eine 15-minütige mündliche Prüfung (jeweils auf Englisch) für die Erteilung eines Scheins als Nachweis für fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse nach § 24 II JAPO.