Gemäß § 4 AMPO wird jeder Studierende vom Beginn des Magisterstudiums an von einem Hochschullehrer der Juristischen Fakultät betreut.
Der Studierende sollte sich daher unmittelbar nach der Zulassung zum Magisterstudium mit einem Professor oder Privatdozent der Juristischen Fakultät wegen der Betreuung in Verbindung setzen. Hat der Studierende einen Hochschullehrer gefunden, der zur Betreuung bereit ist, muss der Studierende einen schriftlichen Antrag an den Dekan auf Bestellung eines Betreuers richten, damit entsprechend § 4 AMPO noch vor Beginn der Lehrveranstaltungen des 1. Semesters Aufbau und Gliederung des Magisterstudiums mit dem Betreuer abgesprochen werden können. Ein Antragsformular hierzu ist im Dekanat erhältlich. Danach wird der Betreuer vom Dekan bestellt.
Kann der Studierende keinen Betreuer finden, muss er sich rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungen an den Dekan wenden.
Während des Studiums sind die folgenden Veranstaltungen zu besuchen:
• eine mindestens vierstündige Grundlehrveranstaltung im Privatrecht
(Bürgerliches Recht I: Allgemeiner Teil, 5 SWS; Bürgerliches Recht II: Schuldrecht, 7 SWS)
• eine mindestens vierstündige Grundlehrveranstaltung im Öffentlichen Recht
(Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht, 4 SWS; Öffentliches Recht III: Allgemeines Verwaltungsrecht)
• eine mindestens dreistündige Grundlehrveranstaltung im Strafrecht
(Strafrecht I: Allgemeiner Teil 1, 4 SWS; Strafrecht II: Allgemeiner Teil 2, 3 SWS;
Strafrecht III: Besonderer Teil 1, 4 SWS; Strafrecht IV: Besonderer Teil 2, 4 SWS)
• Ferner ist ein Seminar (i.d.R. 2 SWS) zu besuchen. Das Fachgebiet des Seminars kann
von dem Studierenden gewählt werden. Es ist von Vorteil, wenn es auf dem Gebiet der
Magisterarbeit liegt, die mit dem Seminar vorbereitet werden kann.
Speziell für ausländische Studierende werden darüber hinaus angeboten:
• Rechtsdeutsch für ausländische Studierende I und II
• Begleitende Konversatorien zu den Grundlehrveranstaltungen
Im Übrigen kann der Studierende entsprechend den fachlichen Schwerpunkten seines Studiums seine Lehrveranstaltungen auswählen. Der Studienplan sollte vor der Vorlesungszeit des Semesters mit dem Betreuer abgesprochen werden.
Leistungsnachweise können in Form einer Klausur, Hausarbeit, Seminarreferat, oder mündlichen Prüfung erbracht werden. Zur Festlegung der Art des Leistungsnachweises muss sich der Studierende möglichst frühzeitig an den Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung wenden.
Während des Magisterstudiums hat der Studierende vier Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar in den folgenden Veranstaltungen:
• eine Grundlehrveranstaltung im Bügerlichen Recht (Bürgerliches Recht I-III)
• eine Grundlehrveranstaltung im Öffentlichen Recht (Öffentliches Recht I-III)
• ein Seminar
• eine Lehrveranstaltung nach Wahl des Studierenden
Pro Semester sollte der Erwerb von zwei Leistungsnachweisen angestrebt werden. Ein Leistungsnachweis muss in einem Seminar erworben werden. Hierzu ist ein schriftliches Referat zu erbringen. Das Seminar wird in der Regel im zweiten Semester besucht.