Doktorprüfung: Prüfungsleistungen

 

Die Doktorprüfung dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit. Der Bewerber muss diesen Nachweis durch die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertationmündlichen Prüfung (Rigorosum)

1) Dissertation

Die Dissertation wird von dem Betreuer der Dissertation sowie einem weiteren Gutachter bewertet. Eine vorgeschriebene Mindest- oder Höchstseitenzahl existiert nicht. Der Umfang der Arbeit sollte daher mit dem Betreuer vereinbart werden. Nachdem die Dissertation eingereicht worden ist, wird sie vom Betreuer der Dissertation sowie dem Zweitgutachter bewertet. Nach Abschluss des Zweitgutachtens wird die Dissertation für zwei Wochen (in den Semesterferien: sechs Wochen) im Dekanat ausgelegt.

2) Mündliche Doktorprüfung

Nach Auslage der Dissertation findet die mündliche Doktorprüfung statt. Diese erstreckt sich auf das Gebiet der Dissertation und zwei Wahlfächer, eines nach § 15 Abs. 3 PromO, das andere nach § 15 Abs. 4 PromO. Das Wahlfach nach Abs. 4 muss einer anderen Gruppe angehören als das Fach der Dissertation. Gehört das Fach der Dissertation einem Wahlfach nach Abs. 3 an, so ist ein zweites Wahlfach nach Abs. 4 aus einer weiteren Gruppe zu bestimmen.

§ 15 Abs. 3 PromO:

„Wahlfächer sind:

a) römische Rechtsgeschichte,
b) mittelalterliche Rechtsgeschichte,
c) Privatrechtsgeschichte der Neuzeit,
d) Verfassungsgeschichte der Neuzeit,
e) kirchliche Rechtsgeschichte,
f) Rechtsphilosophie,
g) Rechtstheorie und Rechtssoziologie,
h) allgemeine Staatslehre,
i) Kriminologie.“
 

§ 15 Abs. 4 PromO:

„Wahlfächer sind:

1. Gruppe:

a) bürgerliches Recht,
b) Handelsrecht einschließlich Gesellschafts- und Wertpapierrecht,
c) Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht,
d) Arbeitsrecht,
e) Zivilprozessrecht (einschließlich Konkursrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit),
f) internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung;

2. Gruppe:

Strafrecht und Strafprozessrecht;

3. Gruppe:

a) Staatsrecht,
b) Verwaltungsrecht,
c) Steuerrecht,
d) Völkerrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften,
e) Sozialrecht.”

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