Zulassung zur Doktorprüfung - Voraussetzungen
1) Studiendauer und Studienort
Der Bewerber muss mindestens 7 Semester ordnungsgemäß Rechtswissenschaft an einer deutschen Hochschule studiert haben, davon mindestens 2 Semester (z.B. als Promotionsstudent) an der Universität Würzburg (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 PromO).
Der Promotionsausschuss kann auf Antrag des Bewerbers bis zu 4 Semester eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule anrechnen. Er kann höchstens 3 Semester eines anderen fachverwandten Hochschulstudiums anrechnen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 PromO).
2) Leistungsnachweise
(1) Der Bewerber muss die Erste Juristische Prüfung oder die Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend” (9,0 Punkte) bestanden haben (Abschlussnachweis gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 PromO).
Bei besonders qualifizierten Bewerbern kann der Promotionsausschuss auf Antrag von diesem Erfordernis befreien (§ 4 Abs. 3 PromO). Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Bewerber neben einer mindestens mit der Note „befriedigend“ (6,5 Punkte) bestandenen Ersten Juristischen Prüfung oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung zwei bei verschiedenen Professoren an der Universität Würzburg besuchte rechtswissenschaftliche Seminare mindestens mit der Note „gut“ (13 Punkte) abgeschlossen hat.
(2) Der Bewerber muss nach dem 3. Fachsemester mit Erfolg an einem rechtsgeschichtlichen Seminar teilgenommen haben (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 PromO). Gleichgültig ist, ob es sich dabei um ein rechtsgeschichtliches Grundlagenseminar oder ein anderes rechtsgeschichtliches Seminar handelt.
Der Erwerb dieses Seminarzeugnisses ist auch noch nach der Ersten Juristischen Prüfung möglich, sofern der Bewerber als Promotionsstudent an der Universität Würzburg eingeschrieben ist. Auch ein an einer auswärtigen Fakultät erworbenes Zeugnis kann vorgelegt werden, wenn es aufgrund einer schriftlichen Seminararbeit ausgestellt worden ist.
(3) Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist nicht Voraussetzung für den Erwerb des akademischen Grades des Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.).
(4) Für Bewerber, die von einem neu in die Fakultät berufenen Professor „mitgebracht“ wurden, gilt: Sie sind vom Erfordernis des Studiums von zwei Semestern an der Universität Würzburg, der erfolgreichen Teilnahme an einem rechtsgeschichtlichen Seminar und des Abschlussnachweises gem. § 4 Abs. 1 Nr. 3 PromO (die mit „vollbefriedigend“ bestandene Erste Juristische Prüfung oder Zweite Juristische Staatsprüfung) befreit, wenn sie die Promotionsvoraussetzungen an ihrer bisherigen Hochschule erfüllen (§ 4 Abs. 2 PromO).

