Führung des Doktortitels
Nachdem die Pflichtexemplare der Dissertation bei der Fakultät abgeliefert sind, wird die Promotion durch Aushändigung des Doktordiploms auf der Promotionsfeier der Juristischen Fakultät vollzogen. Mit der Aushändigung des Doktordiploms wird das Recht erworben, den Doktorgrad zu führen.
Der Dekan kann jedoch ausnahmsweise den Bewerber ermächtigen, den Doktorgrad schon früher zu führen. Die Erteilung dieser Ermächtigung setzt den Nachweis voraus, dass die Veröffentlichung der Dissertation gesichert ist und in absehbarer Zeit erfolgen wird. Hierzu genügt die Vorlage des Druckvertrags mit dem Verlag, bei welchem die Dissertation veröffentlicht werden soll.

