Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.)

 

Die besonderen Regelungen für diesen Doktorgrad sind in den §§ 21 ff. PromO enthalten.

1. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen:

Zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen ist für die Zulassung zu dieser Doktorprüfung der Nachweis des Latinums erforderlich. Informationen zu den Sprachkursen der Universität Würzburg entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis (Lehrveranstaltungen für Hörer aller Fakultäten -> Lateinischer Sprachunterricht zur Vorbereitung auf das Latinum).

2. Zusätzliche Prüfungsleistungen:

Bezüglich der Dissertation ergeben sich keine Unterschiede.

Als zusätzliche Prüfungsleistung ist nach § 24 Abs. 1 PromO eine Aufgabe zur Auslegung einer Quellenstelle aus der kirchlichen Rechtsgeschichte zu bearbeiten (rechtsgeschichtliche Quellenexegese), wenn die Dissertation dem Promotionsausschuss zur Annahme vorliegt. Das Thema der rechtsgeschichtlichen Quellenexegese wird ausgelost. Die rechtsgeschichtliche Quellenexegese ist innerhalb von vier Wochen anzufertigen.

Im Rahmen der mündlichen Prüfung erstreckt sich die Disputation - ausgehend von Dissertation oder der rechtsgeschichtlichen Quellenexegese - auch auf das geltende Kirchenrecht.

3. Benotung

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten für die Dissertation, die rechtsgeschichtliche Quellenexegese und die Disputation, wobei zwei Dezimalstellen berücksichtigt werden. Die Note der Dissertation wird doppelt, die Noten der rechtsgeschichtlichen Quellenexegese und der Disputation je einfach gezählt.


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