Promotion nach neuer Promotionsordnung v. 12.08.2009
Doktor der Rechtswissenschaft (Doctor iuris/Dr. iur.)
Die Juristische Fakultät verleiht aufgrund eines erfolgreich absolvierten Promotionsverfahrens für die Universität Würzburg den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Doctor iuris - Dr. iur.) und den akademischen Grad eines Doktors beider Rechte (Doctor iuris utriusque - Dr. iur. utr.).
Das Promotionsverfahren dient dabei dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit.
Der/Die Bewerber/in muss diesen Nachweis durch die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und das Bestehen einer mündlichen Prüfung (Disputation) erbringen.
Zur Erlangung des Grades eines Dr. iuris utriusque ist zusätzlich eine schriftliche Leistung auf dem Gebiet der kirchlichen Rechtsgeschichte (Quellenexegese) zu erbringen.

