Promotionsverfahren: Prüfungsleistungen

 

Das Promotionsverfahren dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit. Der/die Bewerber/in muss diesen Nachweis durch die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und das Bestehen einer mündlichen Prüfung (Disputation) erbringen.

a) Dissertation

Die Dissertation wird von dem Betreuer der Dissertation sowie einem weiteren Gutachter bewertet. Eine vorgeschriebene Mindest- oder Höchstseitenzahl existiert nicht. Der Umfang der Arbeit sollte daher mit dem Betreuer vereinbart werden. Nachdem die Dissertation (im Dekanat) eingereicht worden ist, wird sie vom Betreuer der Dissertation sowie dem Zweitgutachter bewertet. Nach Abschluss des Zweitgutachtens wird die Dissertation für zwei Wochen (in den Semesterferien: sechs Wochen) im Dekanat ausgelegt.

b) Mündliche Doktorprüfung

Nach Auslage der Dissertation findet die mündliche Doktorprüfung statt.


Die mündliche Prüfung (Disputation) besteht aus einem rechtswissenschaftlichen Vortrag des/der Bewerber/s/in und einer anschließenden Aussprache mit den Mitgliedern der Prüfungskommission (§ 13 Abs. 2). Die Disputation dient dem Nachweis der Fähigkeit der Bewerber, rechtswissenschaftliche Probleme mündlich darzustellen und im wissenschaftlichen Gespräch zu erörtern. Sie findet in deutscher Sprache statt.
Der rechtswissenschaftliche Vortrag von Bewerbern soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Er wird daher nach Ablauf dieser Zeit von dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission beendet.

Thematisch hat sich der Vortrag mit einem Bereich zu beschäftigen, der nicht bereits Gegenstand der Dissertation war. Der/die Bewerber/in kann dabei drei Themen vorschlagen. Schlägt der/die Bewerber/in drei geeignete Themen vor, wählt der/die Vorsitzende eines dieser Themen für den rechtswissenschaftlichen Vortrag aus.
Bestehen Zweifel an der Eignung der Themen, so legt der/die Vorsitzende unabhängig von den Vorschlägen ein Thema für den Vortrag fest.

In der Ladung zur mündlichen Prüfung wird dem/der Bewerber/in neben der Bewertung der Dissertation, die vorgesehene Prüfungskommission sowie das Vortragsthema mitgeteilt.

Unmittelbar an diesen Vortrag schließt sich die 15- max. 20- minütige wissenschaftliche Aussprache über diesen Vortrag an. Sie kann sich dabei auch auf die Grundlagen des Rechts erstrecken.

 

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