Veröffentlichung der Dissertation
Der/Die Bewerber/in hat die Dissertation innerhalb von zwei Jahren, seit Bestehen der mündlichen Prüfung, die Dissertation durch Vervielfältigung und Verbreitung der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen (vgl. § 17 PromO).
Dies geschieht, indem eine bestimmte Anzahl von Pflichtexemplaren der Dissertation unentgeltlich an die Universitätsbibliothek abgeliefert werden.
Die genaue Anzahl ist im Einzelfall wie folgt vorgegeben:
1. (Grundsätzlich) 75 Exemplare in Buch- oder Fotodruck zum Zwecke der Verbreitung
oder
2. sechs Exemplare, wenn die Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift erfolgt,
oder
3. zwölf Exemplare, im Falle der Gewährung eines Druckkostenzuschusses aus öffentlichen Mitteln fünfzehn Exemplare, wenn ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel in einer wissenschaftlichen Reihe übernimmt, eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen wird und auf der Rückseite des Titelblattes die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe des Dissertationsortes ausgewiesen ist,
oder
4. zehn Exemplare, wenn der Universitätsbibliothek eine elektronische Version der Dissertation abgeliefert wird, deren Datenformat und deren Datenträger mit der Universitätsbibliothek abzustimmen sind.

