Am 4. Mai 2005 ist die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Juristin Univ." oder "Diplom-Jurist Univ." an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg in Kraft getreten.
Hier finden Sie die dazugehörige amtliche Veröffentlichung
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Zuständige Stelle für die Beantragung des Diplom-Jurist ist das Prüfungsamt. Dieses gibt auf seiner Homepage Auskunft über Anträge, erforderliche Anlagen und der Verfahren zur Erteilung.