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Intern
  • Drei Studierende tragen T-Shirts mit einem Aufdruck der Universität Würzburg.
  • Leuchtende digitale Formen vor einem blauen Hintergrund.
Juristische Fakultät

Corona

Auswirkungen der Corona-Krise auf die Abläufe in der Juristischen Fakultät

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise in der Juristischen Fakultät.

Sofern Sie Mitglied der Mailingliste info-jura@lists.uni-wuerzburg.de sind, werden Sie auch hierüber über aktuelle Änderungen und Hinweise informiert. Sollten Sie noch nicht Mitglieder der Mailingliste sein, können Sie sich in die Liste eintragen

Bitte beachten Sie auch die für die gesamte Universität gültigen aktuellen Hinweise und Anweisungen.

Informieren Sie sich hier über die aktuelle Corona-Lage in Würzburg.

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Regelungen bezüglich der Krankenhausampel.


Nicht mehr aktuelle oder überholte Meldungen finden Sie in unserem Archiv.


Liebe Studierende,

aufgrund der Nicht-Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sowie der 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat die Universität ihr Infektionsschutzkonzept angepasst. Dieses finden Sie unter https://www.uni-wuerzburg.de/corona/formulare.

Wesentliche Änderungen liegen darin, dass mit Wirkung vom 1. Juni 2022 in Gebäuden und geschlossenen Räumen der Universität die Empfehlung zum Tragen einer Gesichtsmaske gilt, insbesondere dort, wo ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann. Dies gilt auch für Praktika und Präsenzprüfungen.

Bei Präsenzprüfungen entfällt zudem die Pflicht zur Erbringung eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

aufgrund der weiterhin hohen zu verzeichnenden Inzidenzen hat die Universität beschlossen, die aktuell bestehende Maskenpflicht für die am 25.04.2022 beginnende Vorlesungszeit in Einklang mit den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen vorerst beizubehalten.

Somit besteht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in Gebäuden und geschlossenen Räumen der Universität weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske, außer ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen kann sicher eingehalten werden.
Im Speziellen gilt keine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske am festen Sitz- und Stehplatz sowie für Vortragende etwa im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren und Tagungen, sofern der Mindestabstand zuverlässig gewahrt wird.

Angehörigen der Universität ist es natürlich unbenommen, eine medizinische oder eine FFP2-Maske durchgängig, auch bei bestehendem Mindestabstand, zu tragen, um sich und andere Personen vor einer Infektion zu schützen. Insbesondere zum Schutz von Risikogruppen sind manchmal besondere Maßnahmen notwendig, die wir Sie bitten mitzutragen (siehe dazu auch unser Infektionsschutzkonzept: https://www.uni-wuerzburg.de/corona/formulare)

Die geltenden Regeln werden mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen regelmäßig neu bewertet.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

auf Grundlage der neuen 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV), die seit dem 3. April im Freistaat in Geltung ist, hat die Universität Würzburg ihr Infektionsschutzkonzept angepasst. Dieses finden Sie unter https://www.uni-wuerzburg.de/corona/formulare.

Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie hiermit informieren.

Weggefallen sind vor allem die G-Zugangsbedingungen zu Gebäuden der Universität. Eine Überprüfung entsprechender Impf-, Genesenen- und Testnachweise findet nicht mehr statt. Ferner wird die Kontaktdatenerfassung eingestellt.

Dagegen besteht in Gebäuden der Universität weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt wie bisher nicht am festen Sitz- oder Stehplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Das gilt auch für Vortragende etwa im Rahmen von Vorlesungen, Seminaren oder Tagungen.

Die Maskenpflicht bleibt zunächst bis zum 24. April bestehen. Rechtzeitig vor dem Vorlesungsbeginn am Montag, dem 25. April, werden wir aufgrund der dann zu verzeichnenden Inzidenzen festlegen, wie die Universität in die Vorlesungszeit starten wird.

Weiterhin in Kraft bleibt ebenso die Empfehlung, zu anderen Personen - wo immer möglich - einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten; daraus leitet sich jedoch keine Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen ab. Auch tragen verstärkte Hygienemaßnahmen wesentlich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei (etwa ausreichende Handhygiene einschließlich der Nutzung von Handdesinfektionsmöglichkeiten sowie die Einhaltung der Hust- und Niesetikette).

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Semester.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

ab dem 16. März gilt bis zum 31. Dezember dieses Jahres für alle Personen, welche auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg (UKW) tätig sind, die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das gilt auch für Studierende.

Tätigsein ist dabei so zu verstehen, dass alle Personen umfasst sind, die nicht nur jeweils wenige Minuten, sondern über einen längeren Zeitraum auf dem Gelände des UKW tätig sind. Das kann bei Studierenden z.B. im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder Abschlussarbeiten der Fall sein.

Wir bitten Sie, diese Impflicht einzuhalten. Die Einhaltung ist vor Aufnahme der Tätigkeit auf dem Gelände des UKW gegenüber Ihrer jeweiligen Fakultät nachzuweisen. Ihre Fakultät wird Ihnen mitteilen, auf welche Art und bei wem der Nachweis zu erbringen ist.

Als Nachweis gelten
1. ein gültiges Zertifikat über die vollständige Impfung gegen COVID-19 oder
2. ein gültiges Genesenenzertifikat oder
3. ein ärztliches Zeugnis, wonach die betreffende Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein
 

Liebe Studierende,

mit Wirkung heute wurde die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die aktuelle Corona-Lage angepasst.
Wir möchten Sie kurz über die neuen Lockerungen informieren.

Die Anpassungen sind: aus 2G plus wird 2G, für den Zugang zur Universität gilt 3G, jedoch für Besucherinnen und
Besucher wissenschaftlicher Veranstaltungen wie Tagungen und Kongresse 2G. Und die Regelungen zum regionalen
Hotspot-Lockdown sind ersatzlos gestrichen; Veranstaltungen können daher auch im Falle einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000
und mehr weiter in Präsenz durchgeführt werden.

Details finden Sie in unserem Infektionsschutzkonzept für den Hochschulbetrieb unter
https://www.uni-wuerzburg.de/corona/formulare.

Ferner können wir Ihnen mit Blick auf das Sommersemester 2022 mitteilen, dass der Bayerische Wissenschaftsminister,
Bernd Sibler, uns sowie die anderen Hochschulen darüber unterrichtet hat, dass eine entschlossene Rückkehr auf den
Campus möglich sein wird. Vorbehaltlich einer positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens soll das kommende Semester
wieder im Normalbetrieb stattfinden.

Digitale Lehrformate, welche sich in den letzten Semestern bewährt haben und die unabhängig von der Corona-Pandemie als
innovativer Bestandteil der Lehre sinnvoll sind, können in Ergänzung zur Präsenzlehre angeboten und weiterentwickelt
werden.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Hinweis auf folgenden Beschluss des Prüfungsausschusses für die Juristische Universitätsprüfung:

Sowohl für die studienabschließenden Klausuren des Wintersemesters 2021/22 als auch für die zum Sommersemester 2022 anzufertigenden Studienarbeiten werden aufgrund der andauernden Überlastung des Gesundheitsamts Würzburg fachärztliche Atteste als im Sinne von § 71 Abs. 2 S. 2 StPrO zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsamt einzureichende Atteste angenommen.

Liebe Studierende,

die Bayerische Staatsregierung hat die Regelungen zum sog. regionalen Hotspot-Lockdown auch weiterhin ausgesetzt, und
zwar bis einschließlich 23. Februar 2022.

Veranstaltungen können daher auch im Falle einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000 und mehr weiter in Präsenz durchgeführt
werden. Prüfungen sind von den Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown ohnehin ausgenommen und können in Präsenz
stattfinden.

Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung auch über den 23. Februar 2022 hinaus verlängert werden wird. Sollte sich
etwas ändern, werden wir Sie umgehend informieren.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

derzeit laufen die Vorbereitungen für das Sommersemester 2022. Hierzu möchten wir Sie mit Blick auf Ihre eigenen
Planungen informieren.

Der weitere Pandemieverlauf und die entsprechende Gesetzeslage lassen sich zwar nicht mit absoluter Sicherheit
vorhersagen. Doch gehen wir davon aus, dass das kommende Sommersemester im Normalbetrieb stattfinden kann.

Unabhängig von der Corona-Pandemie können dabei digitale Lehrformate, die sich in den letzten Semestern bewährt haben
und als innovativer Bestandteil der Lehre sinnvoll sind, als Ergänzung zur Präsenzlehre angeboten werden.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Universität und Universitätsklinikum ihre COVID-19-Impfaktion verlängern: Aufgrund der großen Nachfrage können sich Beschäftigte, Lehrbeauftragte und Studierende nun bis zum 3.
Februar sowie zwischen dem 22. und 24. Februar 2022 impfen lassen.
Angeboten werden ausschließlich Auffrischungsimpfungen, sog. Booster-Impfungen. Verimpft wird Biontech oder Moderna, jenach Verfügbarkeit und Alter der Impfperson.

Das Impfangebot richtet sich nicht an bereits genesene Personen. Für diese besteht bei der Drittimpfung erhöhter Beratungsbedarf, weshalb die Impfung beim Hausarzt oder im Impfzentrum empfohlen wird.

Registrieren Sie sich dazu bitte mit Ihrer JMU-Kennung unter https://go.uniwue.de/impfregistrierung. Beachten Sie auch die Anleitung zur Registrierung unter https://go.uniwue.de/anleitung-impfanmeldung.

Zur Registrierung sind einige persönliche Angaben nötig, z.B. Adresse, Alter, Tätigkeitsbereich, Vorerkrankungen sowie Angaben zur Erst- und Zweitimpfung. Die Terminvereinbarung erfolgt im Anschluss direkt zwischen Universitätsklinikum und der registrierten Person. Sie können den Tag der Impfung auswählen.

Die Impfung wird im Zentrum für Operative Medizin (Oberdürrbacher Straße 6, 97080 Würzburg) durchgeführt. Genaue Informationen zu Ort und Terminvergabe werden nach erfolgreicher Registrierung in einer separaten E-Mail bekannt gegeben. Die Impfunterlagen sind ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen und dienen gleichzeitig als Nachweis bei der Einlasskontrolle.

Wer nach der Registrierung noch vor dem vereinbarten Termin auf anderem Weg eine Impfung bekommt, wird gebeten, die Terminanmeldung umgehend zu löschen. Damit kann sichergestellt werden, dass andere Impfwillige zum Zuge kommen.


Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein
 

Liebe Studierende,

wir haben Sie bereits darüber informiert, dass sich ab dem 1. Februar die Gültigkeitsdauer eines Corona-Impfzertifikats
für all diejenigen Personen verkürzen wird, die keine Booster-Impfung erhalten haben. Gemäß dem Bundesministerium für
Gesundheit gilt man dann nur noch 9 Monate (anstatt 1 Jahr) als vollständig geimpft.

Wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass auf Beschluss von Bundestag und Bundesrat auch die Dauer des
Genesenenstatus verkürzt wurde: von 6 Monaten (180 Tagen) auf 3 Monate (90 Tage).

Bitte beachten Sie diese beiden Änderungen, da sich hierdurch Ihre Zugangsberechtigung zu Gebäuden der Universität
ändern kann. Sollte Ihr Impfzertifikat oder Genesenenstatus im Zeitraum der kommenden Prüfungsphase ablaufen,
benötigen Sie zur Teilnahme an Prüfungen einen aktuell gültigen negativen Testnachweis hinsichtlich einer Infektion
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Ferner hat die Bayerische Staatsregierung die Regelungen zum sog. regionalen Hotspot-Lockdown weiterhin bis
einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt. Veranstaltungen können daher auch im Falle einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000
und mehr weiter in Präsenz durchgeführt werden.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein
 

Liebe Studierende,

sobald die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Würzburg den Wert von 1.000 überschreitet (Stand heute: 923), würde gemäß §15
der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die Regelung zum sog. regionalen
Hotspot-Lockdown greifen.

Die Bayerische Staatsregierung hat diese Regelung jedoch einstweilen ausgesetzt: Sie findet bis einschließlich 28.
Januar 2022 keine Anwendung. Hintergrund ist, dass die Auswirkungen der Inzidenzzahlen auf die Belegung der
Intensivbetten der bayerischen Krankenhäuser unter den Bedingungen der neuen Omikronvariante noch nicht abschätzbar
sind.

Veranstaltungen können daher auch im Falle einer 7-Tage-Inzidenz von 1.000 und mehr weiterhin in Präsenz durchgeführt
werden. Informieren Sie sich dann bitte beim jeweiligen Leiter bzw. bei der jeweiligen Leiterin ihrer Veranstaltung, wie
diese fortgeführt wird.

Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir diese umgehend an Sie weitergeben.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie, dass sich ab dem 1. Februar die Gültigkeitsdauer eines Corona-Impfzertifikats für alle Personen
verkürzen wird, die keine Booster-Impfung erhalten haben. Gemäß dem Bundesgesundheitsministerium gilt man dann nur noch
neun Monate lang (anstatt ein Jahr) als vollständig geimpft. Mit dieser Neuregelung wird eine Vorgabe der EU umgesetzt.

Im Rahmen der Booster-Impfaktion, welche die Universität in Kooperation mit dem Universitätsklinikum vom 17. bis 28.
Januar 2022 anbietet, sind aufgrund der hohen Nachfrage und trotz Aufstockung der Kapazitäten nur noch wenige Termine in
der Zeit vom 25. bis 28. Januar verfügbar. Weitere Impfangebote in Stadt und Landkreis Würzburg finden Sie unter
https://www.stadt-land-wue.de/stadtlandwue/corona-impfungen/index.html.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 m nicht nur
in Lehrveranstaltungen und bei Prüfungen, sondern auch in den Aufenthalts- und Arbeitsräumen der Universität
grundsätzlich einzuhalten sind.

Herzliche Grüße

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug, Sven Winzenhörlein

Liebe Studierende,

hiermit möchten wir Sie auf die Handhabung der Zugangsregelungen im Rahmen von Präsenzprüfungen hinweisen:

Abweichend von den 2G-Zugangsregelungen an der Universität gilt für Prüfungen 3G plus. Zur Teilnahme an
Präsenzprüfungen sind aktuell nur Personen zugelassen, die geimpft oder genesen sind oder über einen gültigen
Nachweis eines negativen PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, verfügen.

Die umfassende und reibungslose Organisation von Terminen zur PCR-Testung kann sich aus verschiedenen Gründen als
problematisch erweisen. Dadurch kann es für Studierende im Einzelfall unmöglich werden, rechtzeitig einen gültigen
PCR-Testnachweis zu erlangen.

Angesichts dieser Problematik haben wir uns dazu entschlossen, von der uns vom Freistaat Bayern eingeräumten
Möglichkeit Gebrauch zu machen und bei Präsenzprüfungen grundsätzlich die Vorlage eines aktuell gültigen negativen
Antigen-Schnelltests als ausreichend anzusehen.

Die Pflicht für mündliche und schriftliche Prüfungen, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, eine
FFP2-Maske durchgängig zu tragen, bleibt hiervon unberührt.

Bleiben Sie gesund!

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug

Liebe Studierende,

ab Januar dürfen wir die Öffnungszeiten noch einmal erweitern.

Leitgedanke ist dabei die Entlastung der Nutzung zu den Kernzeiten und - wegen der nach wie vor geringen Kapazität - eine Erweiterung der insgesamt pro Tag verfügbaren/buchbaren Lernarbeitsplätze.
Vorgabe für die längeren Öffnungszeiten war daher, dass wir wochentags eine dritte Schicht einführen.

Ab 03. Januar 2022 gelten damit folgende Öffnungszeiten:
Mo-Fr : 8.00 bis 22.00 Uhr mit den Schichten: 8.00 bis 13.30 Uhr / 14.00 bis 18.30 Uhr / 19.00 bis 22.00 Uhr
Sa: 9.00 bis 20.00 Uhr mit den Schichten 9.00 bis 14.30 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr
So: 10.00 bis 20.00 Uhr mit den Schichten 10.00 bis 14.30 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr

Die Plätze sind dann wie gewohnt ab Freitag, 31.12.2020, buchbar.

Zu beck-online: Wir werden 2022 das Hochschulmodul, alle bisherigen acht Zusatzmodule und den externen Zugang weiter lizenzieren können.

Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Feiertage, einen guten Beschluss und alles Gute für das Jahr 2022!
Ihr Christian Schmauch und das Team der TB Recht

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der heutigen E-Mail möchten wir Sie über geänderte Benutzungsbedingungen in der Universitätsbibliothek Würzburg informieren.

Zutritt zur Uni-Bibliothek nur mit 2G:
Aufgrund der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021 ist der Zutritt zur Universitätsbibliothek (Zentralbibliothek und Teilbibliotheken) seit 24.11.2021 nur möglich für vollständig Geimpfte oder Genesene. Bitte zeigen Sie am Eingang unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis und weisen sich zusätzlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus. In der UB Würzburg gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Erweiterung der Öffnungszeiten in der Zentralbibliothek:

Ab Montag, 29.11.2021 hat die Zentralbibliothek am Hubland montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 24:00 Uhr und samstags und sonntags von 9:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten in den Teilbibliotheken entnehmen Sie bitte den Internetseiten der jeweiligen Teilbibliotheken: https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/teilbibliotheken/

Lernarbeitsplätze in der Zentralbibliothek:
Ab Montag, 29.11. sind die Lernarbeitsplätze in der Zentralbibliothek zu den folgenden Zeitschienen buchbar: Mo-Fr 8:30-13:30 Uhr, 14:00-18:30 Uhr, 19:00-24:00 Uhr; Sa-So 9:00-13:30 Uhr, 14:00-18:30 Uhr, 19:00-22:00 Uhr. Eine Übersicht über die buchbaren Lernarbeitsplätze in den Teilbibliotheken finden Sie auf der Internetseite https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/teilbibliotheken/teilbibliotheken-waehrend-der-corona-pandemie/.

Maskenpflicht:
In allen UB-Gebäuden (ZB und TBs) gilt bereits FFP2-Maskenpflicht. Ab Montag, 29.11.2021 gilt die FFP2-Maskenpflicht auch an den Lernarbeitsplätzen und in den Lernarbeitsräumen in der Zentralbibliothek und den Teilbibliotheken.

Alle Serviceinformationen der Universitätsbibliothek während der Corona-Pandemie finden Sie unter https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/aktuelles/meldungen/coronavirus/ Mit freundlichen Grüßen Ihre UB Würzburg

Liebe Studierende,

aufgrund der stark steigenden Inzidenzzahlen hat Bayern die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie verschärft. Das Infektionsschutzkonzept der Universität wurde entsprechend angepasst (https://www.uni-wuerzburg.de/corona/formulare). Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen.

Maskenpflicht
In Gebäuden der Universität besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Studierende müssen in Lehrveranstaltungen selbst im Falle der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m durchgängig eine FFP2-Maske tragen.

Zutritt zur Universität
Studierenden ist der Zutritt zu Gebäuden der Universität nur gestattet, wenn sie geimpft oder genesen sind (2G). Studierenden, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen, kann der Zutritt nur gewährt werden, wenn sie über einen gültigen negativen Nachweis eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, verfügen.

Präsenzprüfungen
An einer Präsenzprüfung dürfen nur solche Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind oder einen gültigen negativen Nachweis eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, vorlegen. Für mündliche und schriftliche Prüfungen gilt unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m die Pflicht, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske durchgängig zu tragen.

Überprüfung des Impf-, Genesungs- oder Testnachweises
Die Universität ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnach-weise verpflichtet. Diese erfolgt durch Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung anhand eines amtlichen Lichtbildausweises. Die Überprüfung findet derzeit in Form regelmäßiger, engmaschiger Stichproben statt. Die Stichproben erfolgen durch einen von der Universität beauftragten Sicherheitsdienst vor und in universitären Gebäuden.

Teststationen
Die beiden Teststationen, welche die Universität im Gebäude Z6 und im Studentenhaus eingerichtet hat, werden zunächst bis Weihnachten geöffnet bleiben. Dort sind die Testungen auch weiterhin kostenlos für Studierende der Universität.

Bibliotheken
Für den Zutritt zur Zentral- und den Teilbibliotheken gilt 2G, also Zutritt nur für vollständig Geimpfte oder Genesene. Alle Serviceinformationen der UB während der Corona-Pandemie finden Sie unter
https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/aktuelles/meldungen/coronavirus. Die Universität wird sich dafür einsetzen, dass der Zugang zu Studienliteratur für alle Studierenden gewährleistet
bleiben kann.

Regionaler Hotspot-Lockdown
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Würzburg den Wert von 1.000, dürfen an der Universität mit Ausnahme von Prüfungen keine Präsenzveranstaltungen stattfinden.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald uns weitere Informationen zur konkreten Umsetzung der neuen Corona-Maßnahmen bekannt sind.

Bleiben Sie gesund!

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug
 

Liebe Studierende,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie angesichts der derzeitigen Entwicklung des Pandemiegeschehens über die weitere
Planung für das Wintersemester an der Universität Würzburg informieren.

1. Die Universität Würzburg hält am bewährten 3G-Modell fest. Persönlicher Kontakt und direkter Austausch sind für das
akademische Leben von großer Bedeutung; zugleich ist die Impfquote unter den Angehörigen der Universität und
insbesondere unter unseren Studierenden deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Daher planen wir derzeit keine
Umstellung des Lehrbetriebs auf 3G plus oder 2G.

Das Festhalten am 3G-Modell setzt voraus, dass alle Regeln, die im universitären „Infektionsschutzkonzept für den
Hochschulbetrieb“ sowie in unseren Infektionsschutzkonzepten für Praxisveranstaltungen und Präsenzprüfungen am
Sportzentrum, für kunstpraktische Arbeiten im Rahmen des Studiums der Kunstpädagogik sowie für den Übe- und praktische
Unterrichtsbetrieb im Fach Musikpädagogik festgelegt sind, strikt eingehalten werden.

2. Die bayerische Krankenhausampel steht gegenwärtig auf Stufe Rot. In dieser Situation empfehlen wir, dass Studierende
in Lehrveranstaltungen unabhängig von der Wahrung des Mindestabstands von 1,5 m durchgängig eine Maske tragen. Die für
eine Veranstaltung Verantwortlichen haben wir gebeten, dies gemäß Abschnitt B. unseres „Infektionsschutzkonzepts für den
Hochschulbetrieb“ in ihren jeweiligen Veranstaltungen festzulegen.

Wenn Sie sich zwischen Veranstaltungen in Gebäuden und geschlossenen Räumen der Universität aufhalten, gilt – wie
bisher – Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands.

3. Seit dem 13. November 2021 besteht für Studierende und Beschäftigte der Universität zusätzlich zu dem Angebot der
universitätseigenen Teststationen (Gebäude Z6 und Studentenhaus) die Möglichkeit, im Rahmen der kostenlosen
Bürgertestung – unabhängig von Ihrem Impf- und Genesenenstatus – einmal pro Woche einen kostenfreien
Antigen-Schnelltest (PoC-Test) durchführen zu lassen.

Ihnen allen wurde in den vergangenen Semestern viele coronabedingte Einschränkungen aufgebürdet, die Sie kooperativ und
unterstützend mitgetragen haben. Dafür möchten wir Ihnen an dieser Stelle unseren großen Dank aussprechen!

Mit den besten Wünschen für den weiteren Verlauf des Wintersemesters

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug
 


Liebe Studierende,

mit diesem Schreiben informieren Sie über die neue Maßnahme FFP2-Maske bei Fall Gelb der bayerischen Krankenhausampel,
die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie das richtige Verhalten bei Verdachts- und Infektionsfällen.

  1. Mit dem 6. November gilt ab Stufe Gelb der bayerischen Krankenhausampel an Hochschulen als Maskenstandard die FFP2-Maske. Die bisherigen Zugangsregelungen (3G-Regel) bleiben für Hochschulen – auch im Fall Rot – bestehen.
    Die gelbe Stufe der Krankenhausampel greift, sobald entweder in den vorangegangenen 7 Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in bayerische Krankenhäuser eingewiesen wurden (heute: 611) oder – und das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Heute liegt der letztere Wert bei 522, so dass die gelbe Stufe gelten würde. Wir bitten Sie, sich hierzu tagesaktuell zu informieren.
  2. Nach Maßgabe des Infektionsschutzkonzepts der Universität Würzburg ist für die Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung nach wie vor Kontaktdatenerfassung verpflichtend. Jeder Veranstaltungsraum ist durch einen QR-Code gekennzeichnet. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihre Anwesenheit in der jeweiligen Veranstaltung registrieren. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, diese Maßnahme stets zu befolgen.
  3. Hierzu stellt die Universität die App UniNow zur Verfügung. Alternativ kann die Registrierung auch mit einem QR-Scanner und Browser über eine Webseite vorgenommen werden. Für Personen ohne Mobiltelefon stellen die Dozierenden Formulare für eine handschriftliche Registrierung zur Verfügung.
    Zur raschen Aufklärung etwaiger Infektionsketten und damit zu Ihrem eigenen gesundheitlichen Schutz ist die lückenlose Erfassung der Kontaktdaten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Präsenzlehrveranstaltung unabdinglich. Die Daten werden ausschließlich dafür verwendet und nach einem Monat gelöscht. Informationen dazu, was im Falle einer Infektion oder des Verdachts auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu tun ist, finden Sie unter „Verdachts- und Infektionsfälle“ auf der Seite https://www.uni-wuerzburg.de/corona/studierende.

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris
Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug

 

Liebe Studierende,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sich Studierende fortan wieder zwischen Veranstaltungen in den Gebäuden und Räumen sowie auf den Verkehrsflächen der Universität aufhalten dürfen. Dort besteht allerdings Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands.

In unserem Schreiben vom 15. Oktober haben wir Sie darüber informiert, dass Studierende, die coronatypische Symptome aufweisen, der Universität fernzubleiben bzw. diese unverzüglich zu verlassen haben. Ferner, dass Sie in diesem Falle die Universität nur dann betreten dürfen, wenn Sie ein ärztliches Negativzeugnis über eine SARS-CoV-2-Testung (PCR-Test) vorlegen, die höchstens 48 Stunden vor der Vorlage bei der Universität durchgeführt wurde.

Aufgrund einer mittlerweile erfolgten Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) können Sie in Teststationen nur dann einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass ein zuvor durchgeführter Antigenschnelltest positiv ausgefallen ist. Aus diesem Grunde dürfen Sie die Universität alternativ auch dann betreten, wenn Sie das Zertifikat über einen negativen Antigenschnelltest vorlegen.

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Volker Behr, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Stella Gaus, Dr. Uwe Klug

Liebe Studierende,

ab Montag, 25. Oktober ändern sich die Buchungs-Zeitfenster/Schichten für die Arbeitsplatznutzung in der TB Recht.
Die Pause zwischen den Schichten wird auf 30 Minuten verkürzt und es ändern sich Beginn und Ende mancher Schichten.

1) Montag bis Freitag (Verkürzung der Pause / früheres Ende der ersten Schicht / früherer Beginn der zweiten Schicht)
Neu: 8.00 bis 13.30 Uhr und 14.00 bis 20.00 Uhr (Bisher: 8.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr)
Damit soll Studierenden, die zeitlich knapp zwischen Online- und Präsenzveranstaltungen wechseln müssen, der Besuch von um 14.00 Uhr beginnenden Online-Vorlesungen an Leseplätzen der Teilbibliothek ermöglicht werden.

2) Samstag (Verkürzung der Pause und späteres Ende der ersten Schicht)
Neu: 9.00 bis 14.30 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr. (Bisher: 9.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr)
Die Zeiten sind deshalb abweichend von Mo-Fr., damit in der ersten Schicht genügend Stunden zum Schreiben von Examensklausuren zur Verfügung stehen.

Wegen der erforderlichen Mindest-Abstände können wir leider das Platzangebot weiterhin nicht ausweiten und müssen daher beim 2-Schicht-System bleiben, um mehr Studierenden die Chance auf einen Arbeitsplatz zu geben.

Wir prüfen aber fortlaufend, was im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und universitären Regelungen möglich ist. Ich hoffe, das wir zum Jahresbeginn zumindest die Öffnungszeiten noch einmal erweitern können.

Und wer weiß, vielleicht sind wir zu Beginn des Sommersemesters wieder im Normalbetrieb (ohne Gewähr).

Beste Grüße und einen guten Start in das neue Semester
Christian Schmauch

Liebe Studierende,

langsam beginnt die übliche Erkältungszeit. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, wie zu verfahren
ist, sollte jemand entsprechende Symptome aufweisen.

Wer Symptome aufweist, die für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 typisch sind, hat der Universität
fernzubleiben bzw. diese unverzüglich zu verlassen. Zu diesen Symptomen gehören vor allem Atemnot, neu auftretender
Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.


Studierende mit solchen Symptomen sind aufgefordert, sich zur Abklärung umgehend telefonisch an ihren Hausarzt oder den
ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) zu wenden.

Falls Sie die beschriebenen Symptome aufweisen, dürfen Sie die Universität nur betreten, wenn Sie ein ärztliches
Negativzeugnis über eine SARS-CoV-2-Testung (PCR-Test)
vorlegen, die höchstens 48 Stunden vor der Vorlage bei der
Universität durchgeführt wurde.

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Dr. Uwe Klug
 

Liebe Studierende,

das Wintersemester steht vor der Tür. Wir hoffen sehr, dass wir es mit Ihnen zusammen weitgehend in Präsenz erfolgreich
werden bestreiten können. Dafür müssen die für die Teilnahme an universitären Lehrveranstaltungen erforderlichen
pandemiebedingten Regelungen eingehalten werden.

Überschreitet die Stadt Würzburg eine 7-Tage-Inzidenz von 35, ist der Zugang zu geschlossenen Räumen der Universität
für Studierende und Gäste gemäß den Vorgaben des Freistaats Bayern nur erlaubt, wenn diese nachweisen können, dass
sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G-Regel). Die Universität ist zur Überprüfung dieser Nachweise
verpflichtet.

Für Studierende und Gäste der Universität besteht keine grundsätzliche Möglichkeit, vor dem Betreten der Universität
Selbsttests vor Ort unter Aufsicht durchzuführen. Für gegebenenfalls erforderliche Tests stehen öffentliche
Teststationen zur Verfügung.

Um sicherzustellen, dass Sie die vom Freistaat Bayern angebotenen kostenlosen Testungen über das Ende der kostenlosen
Bürgertests hinaus wirklich in Anspruch nehmen können, werden wir vom 11. Oktober bis zum 30. November zwei
Teststationen einrichten, nämlich im Gebäude Z6 (Am Hubland, 97074 Würzburg) und im Studentenhaus (Am Studentenhaus 1,
97072 Würzburg)
.

Die Überprüfung der 3G-Regel findet in Form regelmäßiger, engmaschiger und konsequenter Stichproben statt. Ab dem 18.
Oktober führt ein externer Sicherheitsdienst diese Überprüfung vor und in Gebäuden durch. Daneben dürfen auch
Veranstaltungsleiterinnen und -leiter sowie das Bibliothekspersonal Stichproben- oder vollständige Kontrollen
durchführen. Planen Sie daher bitte die dafür nötige Zeit ein, vor allem vor größeren Lehrveranstaltungen in viel
besuchten Gebäuden!

Die Überprüfung der 3G-Regel durch den Sicherheitsdienst erfolgt unter Vorlage eines schriftlichen oder digitalen
Nachweises mit Plausibilitätskontrolle anhand von Namen und Geburtsdatum. Ein digitaler Impf- bzw. Genesungsnachweis
oder ein digitales Testergebnis kann von Ihnen etwa mittels der Corona-Warn-App, der CovPass-App oder der Luca-App
vorgelegt werden. Die Gültigkeit kann dann mithilfe der CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts überprüft werden.

Sollten an der Identität einer Person aufgrund von Namen und Geburtsdatum Zweifel bestehen, hat sich diese Person zum
Abgleich ihrer Identität durch ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild zu legitimieren. Beim Verdacht einer
Unrichtigkeit bzw. im Falle einer Ungültigkeit des vorgelegten Nachweises sind Einlass bzw. Teilnahme zu verwehren.


Verstöße gegen die 3G-Regel sind bußgeldbewehrt und müssen von der Universität zur Anzeige gebracht werden.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten.

Wo immer möglich soll ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen eingehalten werden. Wo dies nicht möglich ist –
etwa im Lehrbetrieb –, kann dieser Abstand auch unterschritten werden.

In geschlossenen Räumen der Universität besteht die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske
(OP-Maske). Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz – beispielsweise in Hörsälen und
Seminarräumen –, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Es bleibt jedoch den
Dozierenden überlassen, die Einhaltung der Maskenpflicht trotz Wahrung der Mindestabstände festzulegen.


Zur raschen Aufklärung etwaiger Infektionsketten ist die Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung weiterhin nicht
zulässig ohne Kontaktdatenerfassung. Zusammen mit der Registrierung (schriftlich oder mittels UniNow-App) geben die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Selbstverpflichtungserklärung ab, wonach sie die 3G-Regel im Rahmen des
Hochschulbetriebs einhalten.

Wir bitten sehr um Ihre Mitwirkung und wünschen Ihnen einen guten Semesterstart!

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Dr. Uwe Klug

Liebe Studierende,

wir freuen uns auf ein Wintersemester 2021/22 überwiegend mit Präsenzveranstaltungen. Die JMU soll wieder ein Ort des
persönlichen Kontakts und direkten Austauschs von Studierenden untereinander sowie mit unseren Lehrenden sein. Grundlage
hierfür ist das Rahmenkonzept für bayerische Hochschulen vom 21. September 2021.

Die Stadt Würzburg überschreitet aktuell einen Inzidenzwert von 35, und dies wird sehr wahrscheinlich auch während des
Wintersemesters so bleiben. Daher ist der Zugang zur Universität für Studierende nur erlaubt, wenn sie nachweisen
können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind (3G Regel). Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss vor
Präsenzveranstaltungen regelmäßig Corona-Tests durchführen.

Die Bayerische Staatsregierung hat uns mitgeteilt, dass sie Studierenden weiterhin kostenfreie Testungen ermöglichen
will, allerdings nur befristet: Die Testungen werden bis zum 30. November 2021 kostenfrei bleiben. Danach sollen
Corona-Tests auch für Studierende in ganz Bayern kostenpflichtig werden.

Hierbei handelt es sich um einen Beschluss des bayerischen Ministerrats. Der Beschluss wird damit begründet, dass eine
Fortsetzung des Testangebots auf Kosten der Allgemeinheit nicht mehr gerechtfertigt sei, nachdem alle impfbaren Personen
ein Impfangebot erhalten haben.

Mit dem Auslaufen der kostenlosen Bürgertestungen wollen etliche lokale Testzentren in Würzburg schließen. Die
Universität kümmert sich aktuell darum, für den Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 30. November in unseren Räumen
Teststationen einzurichten, um so sicherzustellen, dass unsere Studierenden das fortgesetzte kostenlose Testangebot
wirklich in Anspruch nehmen können.

Denjenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen, empfehlen wir eindringlich, ein Impfangebot wahrzunehmen.
Falls Sie sich gegen eine Impfung entscheiden und an Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen, sollten Sie die Kosten
und die Zeit für die erforderlichen Tests einplanen.

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Dr. Uwe Klug

Liebe Studierende,

wir freuen uns, das Wintersemester 2021/22 überwiegend in Präsenz planen zu können. Die JMU soll wieder ein Ort des persönlichen Kontakts und direkten Austauschs von Studierenden untereinander sowie mit unseren Lehrenden sein.

Abhängig von den Bedürfnissen und Gegebenheiten unserer Fakultäten können dabei aus den letzten Semestern bewährte digitale Lehrformate angeboten werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem jeweiligen Fachbereich.

In den Gebäuden der Universität besteht die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske). Das gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz – z.B. in Hörsälen und Seminarräumen –, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird.

Überschreitet die Stadt Würzburg eine 7-Tage-Inzidenz von 35 (was aktuell der Fall ist), so ist der Zugang zu universitären Gebäuden für Studierende nur erlaubt, wenn sie nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Bis auf Weiteres überprüfen die Veranstaltungsleiterinnen und -leiter die Nachweise. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit werden wir noch bekannt geben, wie die Überprüfung der 3G-Regel erfolgen wird.

Studierende, die weder geimpft noch genesen sind, bitten wir, die kostenlosen Angebote zur Impfung wahrzunehmen! Für gegebenenfalls erforderliche Tests stehen die öffentlichen Teststationen in Würzburg zur Verfügung. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, Studierenden weiterhin kostenlose Tests anzubieten. Sobald uns hierzu Details bekannt sind, geben wir diese unmittelbar an Sie weiter.

Mit den besten Grüßen

Ihre COVID-19-Taskforce der JMU
Prof. Dr. Paul Pauli, Prof. Dr. Lars Dölken, Prof. Dr. Andreas Dörpinghaus, Prof. Dr. Doris Fischer, Dr. Uwe Klug

Liebe Studierende,

ab heute, 2. September, gilt die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Für die Nutzung der Teilbibliothek gilt damit bei einer 7-Tage-Inzidenz über 35 die 3G-Regel, d. h. Zutritt (auch für Kurzrecherchen oder Ausleihen) haben nur noch
- vollständig Geimpfte 
- Genesene oder
- negativ Getestete
Bitte legen Sie bei der Eingangskontrolle einen entsprechenden Nachweis vor, zusammen mit Ihrem Studierendenausweis.

Für die Maskenpflicht gilt:
- Ausreichend ist eine medizinische Schutzmaske (aber keine Stoffmasken); FFP2-Masken müssen nicht mehr getragen werden.
- Solange Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz befinden, müssen Sie keine Maske tragen.

Wie geschmeidig diese Hau-Ruck-Umstellung ablaufen wird, müssen wir abwarten.
Vereinzelt sind sicher noch organisatorische Anpassungen vorzunehmen, bis wir herausfinden, was am besten funktioniert.

Beste Grüße
Christian Schmauch

Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studienarbeitsseminare,

leider krankheitsbedingt etwas verspätet, aber ich hoffe, die folgenden Informationen zu den Sonder-Ausleihbedingungen aus dem Präsenzbestand (Signaturanfang 250/...)  können Ihnen trotzdem noch von Nutzen sein.

1. Leihfrist und maximale Anzahl von ausleihbaren Titeln
Im Rahmen der Sonderausleihe für Studienarbeiten im Schwerpunktbereich können Sie maximal zehn Titel aus dem 250er Bestand der Teilbibliothek ausleihen. Die Leihfrist beträge sechs Wochen.

2. Bescheinigung
Die sonst übliche Vorlage eines Bescheinigung über die Teilnahme an einem Seminar im Schwerpunktbereich ist wegen der besonderen Umstände nicht erforderlich. Sagen Sie bei der Ausleihe einfach, dass Sie eine Studienarbeit im Schwerpunktbereich schreiben.

3. Rückforderung vor Ablauf der Leihfrist
Bitte beachten Sie, dass wir die entliehenen Bücher jederzeit von Ihnen per Mail zurückfordern können, falls Sie von anderen Seminarteilnehmer*innen benötigt werden. Bitte werfen Sie daher regelmäßig einen Blick in Ihren Posteingang.
Die zurückgeforderten Titel stellen wir dann zur stundenweise Ausleihe an die Infotheke, damit innerhalb der Bearbeitungszeit auch alle Teilnehmer*innen Zugriff auf die Literatur haben.

4. Nicht entleihbar
Nicht entleihbar sind Kommentare, sofern es sich dabei um das letzte vorhandene Exemplar in der TB Recht handelt. Auch Zeitschriftbände und Loseblattwerke können nicht entliehen werden.

5. Fernleihe
Über die Fernleihe haben Sie die Möglichkeit, in Würzburg nicht vorhandene Literatur aus anderen Bibliotheken zu bestellen. Insbesondere bei älteren Titel ist die Fernleihe ein guter Weg, da unsere finanziellen Ressourcen hier sehr begrenzt sind.
Die Fernleihe kann allerdings bis zu einer Woche oder länger dauern, das hängt davon ab, wo der Titel vorhanden ist.
Sie können keine Titel bestellen, die in Würzburg lediglich AUSGELIEHEN sind.
Die Abholung der Bücher erfolgt dann in der Zentralbibliothek am Hubland, nicht in der TB Recht.

6. Anschaffungsvorschläge und Rückfragen
Zögern Sie nicht, für aktuelle Literatur einen Anschaffungsvorschlag zu machen, dem wir gerne nachkommen, sofern er in unser Erwerbungsprofil passt.
Falls Sie bei der Recherche im Katalog oder für die Fernleihe nicht weiterkommen, können Sie sich selbstverständlich gerne bei uns melden: tb-recht@bibliothek.uni-wuerzburg.de bzw. 0931-31-82315.  Die UB hat auch einige Erklärvideos zu verschiedenen Themen erstellt.

Viel Erfolg bei Ihren Studienarbeiten und beste Grüße
Christian Schmauch

Liebe Studierende,

erfreulicherweise wird das Impfangebot der Universität Würzburg nunmehr auch für Studierende der JMU geöffnet. Alle Studierende der Universität können sich daher nunmehr für die Impfung in dem eigens dafür angelegten WueCampus-Kurs eintragen. Melden Sie sich dazu bitte mit Ihrer JMU-Kennung an unter https://go.uniwue.de/impfregistrierung.

Bitte beachten Sie auch die Anleitung zur Registrierung unter https://go.uniwue.de/anleitung-impfanmeldung.

Ein Termin wird Ihnen im Anschluss – je nach Verfügbarkeit von Impfdosen – direkt vom Universitätsklinikum Würzburg mitgeteilt. Die Terminvergabe erfolgt automatisch. Die Impfung wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKW in den Räumlichkeiten des Rechenzentrums durchgeführt.

Wir hoffen, dass dieses Angebot umgehend und rege von Ihnen genutzt wird.

 

Herzliche Grüße

Thomas Kußbach, Ass. iur.

Akademischer Rat

Fakultätsmanager

 Liebe Studierende,

ab 01. Juli können wir die Öffnungszeiten der TB Recht glücklicherweise etwas erweitern:

Montag - Freitag:        8.00 bis 20.00 Uhr
Samstags:                     9.00 bis 19.00 Uhr

Damit verändern sich auch die für die Arbeitsplatznutzung buchbaren Zeitfenster im Online-Ticketsystem. Beachten Sie insbesondere, dass die Nachmittags-Schicht nun eine Stunde später beginnt:
Mo-Fr:      8.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 20.00 Uhr
Sa:             9.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr

Die Maskenpflicht auch am Arbeitsplatz bleibt leider weiter bestehen - sobald sich hier Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend informieren.

Beste Grüße und viel Erfolg beim Lernen und bei Ihren Prüfungen
Christian Schmauch und das Team der TB Recht

Der Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung hat auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 der "Rahmenordnung für die Durchführung von elektronischen Prüfungen, von Online–Prüfungen oder anderen Prüfungsformaten als Ersatz für Präsenzprüfungen" beschlossen, dass auch im Sommersemester 2021 Seminare zur Präsentation von Studienarbeiten im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung in elektronischer Form, insbesondere im Wege von Videokonferenzen, abgehalten werden können."

Liebe Studierende,

wir dürfen nun wieder Arbeitsplätze für die ganze Woche freigeben.
Entschuldigen Sie bitte das Hin und Her, aber auch wir erhalten die Infos sehr kurzfristig.

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Änderungen auch auf der Homepage - Änderungen am derzeit stattfindenen Buchungsverfahren werden wir in Zukunft hauptsächlich dort - direkt über den Links zu den Buchungsseiten - veröffentlichen, damit nicht zu viele Nachrichten über diesen Verteiler laufen.

Beste Grüße
Christian Schmauch

Liebe Studierende,

bitte beachten Sie folgende Mitteilung der Universitätsbibliothek zur Buchung der Lernarbeitsplätze, die auch die TB Recht betrifft:
"Aufgrund der aktuell noch unklaren Gesetzeslage können wir Buchungen der Lernarbeitsplätze nur bis einschließlich Montag, den 26.04.2021 anbieten. Sollte die Nutzung auch über den 26.04. hinaus erlaubt bleiben, werden wir die Buchungsfunktion weiter freischalten."

Die oben genannten Information finden Sie auch auf der Homepage der TB Recht, direkt über den zwei Buchungskacheln. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir diese dort veröffentlichen.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Christian Schmauch

 


Liebe Studierende,

kurze Info zur Buchung der Lernarbeitsplätze: Da immer noch nicht abschließend geklärt ist, welche Regelungen momentan für die Bibliotheken gelten, schaltet die UB momentan die Arbeitsplätze im System (also auch die Plätze der TB Recht) immer nur tageweise frei. Das heißt, falls wir für den nächsten Tag Arbeitsplätze anbieten dürfen, sind diese erst am Vortag (dann ab 10.00 Uhr) buchbar.

Beste Grüße
Christian Schmauch

Liebe Studentinnen und Studenten, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

da es einige Rückfragen gab, hier noch einmal zur Information für alle: Die Lehrveranstaltungen im Sommersemester beginnen gemäß den Beschlüssen der Universität und der Fakultät ausschließlich digital. Uns ist bewusst, dass dies sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden eine unbefriedigende Situation ist, aber die aktuelle Infektionslage lässt kaum eine andere Wahl. Wir werden im Verlaufe des Semesters überprüfen, ob einzelne Veranstaltungen - insbesondere Konserven und Seminare - zumindest in der zweiten Semesterhälfte in Präsenz stattfinden können. Dies wird, falls möglich, rechtzeitig bekanntgegeben werden.

Mit besten Grüßen

Wolfram Buchwitz

(Studiendekan)

Liebe Studierende,

die Teilbibliothek wird in zwei Stufen ab Mittwoch, 10.03.2021, wieder öffnen.
Bis Freitag, 12.03, gelten die Öffnungszeiten 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, ab Montag, 15.03., ist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise unter Punkt Nr. 3.

1) Ab Mittwoch, 10.03.: Kurzaufenthalt für Ausleihe/Rückgabe und zum Scannen/Kopieren - Öffnungszeiten: 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr

  • Zugang wie bisher nur mit FFP2-Masken
  • Zugang mit Kurzaufenthalttickets, die Sie an der Infotheke erhalten - maximaler Aufenthalt 30 Minuten


2) Ab Dienstag, 16.03.: Buchungsmöglichkeit (online) von Lernarbeitsplätzen (stark reduziert bis mindestens Ende März) und Erweiterung Öffnungszeiten: Mo-Fr, 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Online-Buchung: Nutzung von Lernarbeitsplätze nur bei vorheriger Buchung über das Online-Ticketsystem auf der Homepage der TB Recht (Buchungsmöglichkeit ab 15.03.)
  • Buchung nur mit Ihrer studentischen Mail-Adresse
  • Zwei-Schicht-System wie bereits ab August 2020
    • Schicht 1: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
    • Schicht 2: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    • Nur eine Schicht pro Tag kann gebucht werden
  • FFP 2-Maskenpflicht: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am Arbeitsplatz
  • Die Kurzaufenthalttickets für 30 Minuten-Aufenthalte werden auch weiterhin ausgegeben - wer nur scannen möchte, muss also keinen Arbeitsplatz buchen.


  •  

3) Wichtige Hinweise

  • Reduziertes Platzkontingent: Bis Ende März können wir nur sehr wenige Arbeitsplätze anbieten und auch nur in den drei großen Lesesälen. Bitte buchen Sie die Plätze daher umsichtig und insbesondere, falls Sie z. B. für Ihre Seminararbeit oder Hausarbeit auf die Nutzung der Bestände angewiesen sind.
  • Storno-Möglichkeit nutzen: Bitte stornieren Sie im Interesse Ihrer Kommiliton*innen Plätze, die Sie nicht mehr benötigen: In Ihrer Bestätigungsmail, die Sie nach der Platzbuchung erhalten, finden Sie einen Link zum Buchungscenter, wo Sie die Stornierung durchführen können.
  • Denken Sie an:
    • Ihre JMU-Card
    • und an Ihre Immatrikulationsbescheinigung, falls Sie Plätze gebucht haben, die nur für Jura-Studierende vorgesehen sind.
  • Platzkontingent für andere Studierende: Auf der Homepage gibt es auch Buchungsmöglichkeiten für Nicht-Jura-Studierende.
    Hierbei handelt es sich um ein sehr kleines Kontingent für diejeningen, die mit juristischer Forschungsliteratur arbeiten müssen. Ich möchte Sie daher bitten, diese Plätze als Jura-Studierende nur in Ausnahmefällen zu buchen.
  • Ausnahme-Verlängerungen: Mindesten bis Ende März bleibt es bei der Möglichkeit, Bücher, die schon zweimal verlängert wurden, noch einmal per Mail an tb-recht@bibliothek.uni-wuerzburg.de verlängern zu lassen (sofern der Titel nicht von anderen Benutzern vorgemerkt wurde).
  • Ausleihmöglichkeiten aus dem Präsenzbestand (250/...):
    Für Seminararbeiten gelten weiterhin die bekannten Ausleihmöglichkeiten aus dem Präsenzbestand (Signaturanfang 250/...).
    Für Hausarbeiten ist eine Ausleihe von 250er-Büchern nicht möglich, da sonst die von allen benötigte Literatur der Benutzung entzogen wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Schicken Sie Ihre Anfragen am besten an tb-recht@bibliothek.uni-wuerzburg.de bzw. rufen Sie uns an, unter der Nummer 0931-31-82315.

Alle Informationen finden Sie auch auf der Homepage der TB Recht.

 

Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg bei Ihren Studien- und Hausarbeiten.
Ihr Christian Schmauch

Der Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung hat Folgendes beschlossen:

Im Hinblick auf die Schließung der Kopierläden und die sonstigen Einschränkungen im Alltag können die laufenden Studienarbeiten statt per Post auch in elektronischer Form eingereicht werden. Sie sind in diesem Fall als pdf-Dokument an die E-Mail-Adresse der Schwerpunktberatung (schwerpunktstudium@jura.uni-wuerzburg.de) zu senden. Die Versicherung, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Quellen gefertigt worden ist, ist in diesem Fall eigenhändig zu unterschreiben, einzuscannen oder abzufotografieren und beim Einreichen der Studienarbeit per Mail mitzuschicken. Die Schwerpunktberatung wird den fristgerechten Eingang der Studienarbeit kontrollieren und dem/der Bearbeiter(in) bestätigen, das Prüfungsamt unterrichten und die Arbeit an den/die betreuende(n) Professor(in) weiterleiten.

Liebe Studierende,
zunächst darf ich Ihnen alles Gute für das Neue Jahr wünschen! Hoffentlich sind Sie und Ihre Familien von der Pandemie
verschont geblieben - soweit das nicht der Fall ist, wünsche ich gute Besserung. 

In den letzten Tagen und Wochen haben mich, den Dekan, die Fachschaft und die Studienberatung viele Anfragen erreicht,
ob die Klausuren wie geplant stattfinden und wie die Lehre im Sommersemester 2021 ausgestaltet sein wird.

Zu den Klausuren, die in diesem Semester geschrieben werden, ist zu sagen, dass es derzeit noch keine Änderungen bei den
normativen Vorgaben gibt. Sie können sich also nach wie vor darauf einstellen, dass die Klausuren zu den festgesetzten
Prüfungsterminen in Präsenz geschrieben werden. Damit soll niemand unter Druck gesetzt werden (Sie hatten ja auch die
Möglichkeit, die Klausuren auf das nächste Semester zu verschieben), sondern Ihnen soll vielmehr die Möglichkeit
gegeben werden, Ihr Studium trotz der schwierigen Lage regulär fortzusetzen. Soweit Sie Bedenken wegen einer möglichen
Ansteckungsgefahr haben, darf ich noch einmal klarstellen, dass sämtliche Klausuren unter Einhaltung des Hygienekonzepts
geschrieben werden, d.h. die Sitzplätze haben 1,5 m Abstand voneinander, es besteht Maskenpflicht auch während der
Klausur und es wird regelmäßig gelüftet (je nach Raumgröße und technischer Ausstattung des Raumes). Damit ist das
Ansteckungsrisiko sehr gering. Ein gewisses Restrisiko lässt sich natürlich nie ausschließen, aber das besteht auch im
Alltag, etwa beim Einkaufen. Als Empfehlung können wir Ihnen noch den Rat geben, sich mit Handdesinfektionsmittel und
den inzwischen wieder allgemein verfügbaren FFP2-Masken auszustatten, die auch für den Träger einen relativ guten Schutz
bieten. Die weitere Entwicklung ist dynamisch und von uns noch nicht vorauszusehen - sollten die Präsenzklausuren
abgesagt werden, so werden wir Sie natürlich zeitnah informieren. Diese Entscheidungen werden für ganz Bayern oder
jedenfalls für die gesamte Universität getroffen und wir werden bei den entsprechenden Besprechungen die Bedenken, die
von Ihrer Seite geäußert worden sind, mit einfließen lassen.

Zum Sommersemester 2021 liegen uns noch keine konkreten Informationen vor. Viele von Ihnen haben uns etwa gefragt, ob
Ihre Anwesenheit vor Ort erforderlich sein wird. Dazu ist zu sagen, dass die Hochschulleitung die Details zur
Durchführung des Sommersemesters nach Absprache mit den anderen bayerischen Universitäten zentral entscheiden wird,
was aber noch viele Wochen dauern kann. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon planen wollen oder müssen, können wir
Ihnen daher nur eine unverbindliche Einschätzung geben: Voraussichtlich wird es die Infektionslage auch im
Sommersemester 2021 nicht zulassen, zum regulären Vorlesungsbetrieb zurückzukehren. Wahrscheinlich wird daher auch das
Sommersemester 2021 als Hybridsemester stattfinden (zur Klarstellung: Hybrid bedeutet, dass sowohl Präsenz- als auch
Online-Veranstaltungen angeboten werden, wobei die Präsenzveranstaltungen auch online studierbar sind). Eine
verbindliche Aussage können wir insofern aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht machen. Die Fakultät wird dies auch bei
der nächsten Fakultätssitzung Ende Januar besprechen. Aktuelle Informationen zur Durchführung des Sommersemesters werden
wir Ihnen dann auf diesem Wege ebenfalls jeweils zeitnah zukommen lassen.

Wir alle werden durch die gegenwärtige Lage von vielen Aktivitäten ferngehalten, doch besteht für Sie in einem
Studienfach wie Jura immerhin die Möglichkeit, die allermeisten Dinge von zu Hause aus zu lernen. Ihre Kommilitonen in
anderen Studienfächern mit einem hohen Anteil an praktischen Ausbildungsteilen haben es insofern schwerer. Ich hoffe
daher, dass Sie die Zeit gut nutzen können und auch unter den gegenwärtigen Bedingungen Ihr Studium produktiv
voranbringen. Sofern Sie Ausbildungsliteratur benötigen, die wegen der Bibliotheksschließung derzeit nicht zugänglich,
aber als E-Book verfügbar ist, teilen Sie Ihre Anschaffungsvorschläge bitte der Teilbibliothek mit; wir können hier ggf.
noch kurzfristig aus Studienzuschussmitteln weitere elektronische Literatur beschaffen.


Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Buchwitz
(Studiendekan)

Gemäß der Vorgaben der Unileitung wird der Publikumsverkehr bis auf weiteres ausgesetzt. Beratung, Auskünfte und Informationen werden nur noch telefonisch oder per Email gegeben.

Das betrifft das Dekanat, die Studienberatung, die Sekretariate usw.

Liebe Studierende! Viele von Ihnen haben die Bibliothek als Ort zum konzentrierten Lernen benutzt. Dies ist nun mit der Schließung leider bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Um Ihnen das Lernen zu Hause zu erleichtern, haben wir Ihnen ein Merkblatt sowie weitere Informationen zum Selbststudium zusammengestellt.

Merkblatt Lernen zu Hause

Karteikarten erstellen

Effektiv Lesen