Corona
Auswirkungen der Corona-Krise auf die Abläufe in der Juristischen Fakultät
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Auswirkungen der Corona-Krise in der Juristischen Fakultät.
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Liebe Studierende,
leider muss die Teilbibliothek weiterhin geschlossen bleiben.
Ich bin nicht sehr optimistisch, dass wir vor einer Beendigung des Lockdowns noch einmal öffnen können, auch nicht für einen Not-Ausleihbetrieb.
Sollte sich an der derzeitigen Situation etwas ändern, werde ich Sie sofort informieren.
Ein schönes Wochenende und beste Grüße
Christian Schmauch
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Christian Schmauch
Universitätsbibliothek Würzburg
Leiter der Teilbibliothek Recht
Domerschulstraße 16 | D - 97070 Würzburg
Tel.: + 49 (0) 931 31 - 83157
Fax : + 49 (0) 931 31 - 82317
christian.schmauch@bibliothek.uni-wuerzburg.de
https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de
Liebe Studierende, nähere Informationen, ob und wie der Ausleihbetrieb in der Teilbibliothek wieder stattfinden darf, werden wir erst im Laufe der nächsten Woche erhalten. Bis dahin bleibt die gesamte UB und auch damit auch die TB Recht *weiterhin geschlossen*. Ich melde mich wieder, sobald ich Näheres weiß. Trotz dieses holprigen Starts noch alles Gute für das Jahr 2021! Herzliche Grüße Christian Schmauch
Liebe Studierende, bitte nutzen Sie die Möglichkeit, über unser Formular für Anschaffungsvorschläge https://frag-die-ub.uni-wuerzburg.de/anschaffung_de.html auf Lücken im E-Book-Bestand der studienrelevanten Literatur hinzuweisen. Beste Grüße Christian Schmauch
-- Christian Schmauch Universitätsbibliothek Würzburg Leiter der Teilbibliothek Recht Domerschulstraße 16 | D - 97070 Würzburg Tel.: + 49 (0) 931 31 - 83157 Fax : + 49 (0) 931 31 - 82317 christian.schmauch at bibliothek.uni-wuerzburg.de https://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de
Liebe Studierende, zunächst darf ich Ihnen alles Gute für das Neue Jahr wünschen! Hoffentlich sind Sie und Ihre Familien von der Pandemie verschont geblieben - soweit das nicht der Fall ist, wünsche ich gute Besserung. In den letzten Tagen und Wochen haben mich, den Dekan, die Fachschaft und die Studienberatung viele Anfragen erreicht, ob die Klausuren wie geplant stattfinden und wie die Lehre im Sommersemester 2021 ausgestaltet sein wird. Zu den Klausuren, die in diesem Semester geschrieben werden, ist zu sagen, dass es derzeit noch keine Änderungen bei den normativen Vorgaben gibt. Sie können sich also nach wie vor darauf einstellen, dass die Klausuren zu den festgesetzten Prüfungsterminen in Präsenz geschrieben werden. Damit soll niemand unter Druck gesetzt werden (Sie hatten ja auch die Möglichkeit, die Klausuren auf das nächste Semester zu verschieben), sondern Ihnen soll vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, Ihr Studium trotz der schwierigen Lage regulär fortzusetzen. Soweit Sie Bedenken wegen einer möglichen Ansteckungsgefahr haben, darf ich noch einmal klarstellen, dass sämtliche Klausuren unter Einhaltung des Hygienekonzepts geschrieben werden, d.h. die Sitzplätze haben 1,5 m Abstand voneinander, es besteht Maskenpflicht auch während der Klausur und es wird regelmäßig gelüftet (je nach Raumgröße und technischer Ausstattung des Raumes). Damit ist das Ansteckungsrisiko sehr gering. Ein gewisses Restrisiko lässt sich natürlich nie ausschließen, aber das besteht auch im Alltag, etwa beim Einkaufen. Als Empfehlung können wir Ihnen noch den Rat geben, sich mit Handdesinfektionsmittel und den inzwischen wieder allgemein verfügbaren FFP2-Masken auszustatten, die auch für den Träger einen relativ guten Schutz bieten. Die weitere Entwicklung ist dynamisch und von uns noch nicht vorauszusehen - sollten die Präsenzklausuren abgesagt werden, so werden wir Sie natürlich zeitnah informieren. Diese Entscheidungen werden für ganz Bayern oder jedenfalls für die gesamte Universität getroffen und wir werden bei den entsprechenden Besprechungen die Bedenken, die von Ihrer Seite geäußert worden sind, mit einfließen lassen. Zum Sommersemester 2021 liegen uns noch keine konkreten Informationen vor. Viele von Ihnen haben uns etwa gefragt, ob Ihre Anwesenheit vor Ort erforderlich sein wird. Dazu ist zu sagen, dass die Hochschulleitung die Details zur Durchführung des Sommersemesters nach Absprache mit den anderen bayerischen Universitäten zentral entscheiden wird, was aber noch viele Wochen dauern kann. Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon planen wollen oder müssen, können wir Ihnen daher nur eine unverbindliche Einschätzung geben: Voraussichtlich wird es die Infektionslage auch im Sommersemester 2021 nicht zulassen, zum regulären Vorlesungsbetrieb zurückzukehren. Wahrscheinlich wird daher auch das Sommersemester 2021 als Hybridsemester stattfinden (zur Klarstellung: Hybrid bedeutet, dass sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen angeboten werden, wobei die Präsenzveranstaltungen auch online studierbar sind). Eine verbindliche Aussage können wir insofern aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht machen. Die Fakultät wird dies auch bei der nächsten Fakultätssitzung Ende Januar besprechen. Aktuelle Informationen zur Durchführung des Sommersemesters werden wir Ihnen dann auf diesem Wege ebenfalls jeweils zeitnah zukommen lassen. Wir alle werden durch die gegenwärtige Lage von vielen Aktivitäten ferngehalten, doch besteht für Sie in einem Studienfach wie Jura immerhin die Möglichkeit, die allermeisten Dinge von zu Hause aus zu lernen. Ihre Kommilitonen in anderen Studienfächern mit einem hohen Anteil an praktischen Ausbildungsteilen haben es insofern schwerer. Ich hoffe daher, dass Sie die Zeit gut nutzen können und auch unter den gegenwärtigen Bedingungen Ihr Studium produktiv voranbringen. Sofern Sie Ausbildungsliteratur benötigen, die wegen der Bibliotheksschließung derzeit nicht zugänglich, aber als E-Book verfügbar ist, teilen Sie Ihre Anschaffungsvorschläge bitte der Teilbibliothek mit; wir können hier ggf. noch kurzfristig aus Studienzuschussmitteln weitere elektronische Literatur beschaffen. Mit freundlichen Grüßen Wolfram Buchwitz (Studiendekan)
Liebe Studierende, wie wir heute erfahren haben, müssen die *Lernarbeitsplätze* ab morgen, 16. Dezember, bis zum 10. Januar geschlossen werden. [...] Ich wünschen Ihnen trotz der Einschränkungen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch in das Jahr 2021! Beste Grüße Ihr Christian Schmauch und das Team der TB Recht
Liebe Studierende, leider habe ich gerade erfahren, dass wir ab sofort auch unseren Ausleihbetrieb einstellen und die Teilbibliothek komplett schließen müssen. Ich weiß, dass Ihnen damit die Gelegenheit genommen wurde, noch einmal kurzfristig Bücher über Weihnachten auszuleihen, aber leider ist das nun der Stand der Dinge. Falls Sie einen Titel unbedingt benötigen, kann ich gerne versuchen, in der Kürze der Zeit noch das E-Book zu lizenzieren, sofern möglich. Entliehene Bücher können Sie über die Rückgabeklappe der Zentralbibliothek am Hubland (rechts neben dem Eingang Richtung Mensa) rund um die Uhr zurückgeben. [...] Herzliche Grüße Ihr Christian Schmauch
-- Christian Schmauch Universitätsbibliothek Würzburg Leiter der Teilbibliothek Recht Domerschulstraße 16 | D - 97070 Würzburg Tel.: + 49 (0) 931 31 - 83157 Fax : + 49 (0) 931 31 - 82317 christian.schmauch at bibliothek.uni-wuerzburg.de
Liebe Studierende, hiermit möchte ich Sie über die Modalitäten einiger Prüfungen im Wintersemester 2020/21 informieren. Das laufende Wintersemester soll nämlich - ebenso wie schon das Sommersemester 2020 - wegen der coronabedingten Einschränkungen im Universitätsbetrieb nicht auf bestimmte Fristen angerechnet werden: 1. An- und Abmeldefristen für die Zulassungs- und Zwischenprüfungsklausuren: Betroffen sind BGB IIa, BGB IIb, ÖR I, SR I, SR II, BGB III, ÖR III, SR III, RGesch, RPhil, FamR, PolR. Die An- und Abmeldefrist im WS 20/21 wird verlängert und läuft damit einmalig vom 16.11.2020 - 31.12.2020. Diese Frist ist bzgl. der Zwischenprüfung auch im WS 20/21 eine Ausschlussfrist, so dass eine Nachmeldung bzgl. der Zwischenprüfung nicht möglich ist! Bitte melden Sie sich unbedingt fristgerecht zu den Prüfungen an, die Sie im WS 20/21 schreiben möchten und melden Sie sich unbedingt fristgerecht vor dem 31.12.2020 von den Prüfungen ab, die Sie im WS 20/21 coronabedingt nicht schreiben möchten! 2. Besondere Regelungen bzgl. der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung, die eigentlich bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein müssen: Sie haben im WS 20/21, soweit Sie sich im 1., 2. oder 3. Fachsemester befinden bzw. eine Fristverlängerung für ein höheres Fachsemester haben, eine Prüfungsmöglichkeit, aber keine Prüfungsverpflichtung. Wenn Sie also im WS 20/21 in einem Hauptfach keine Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung schreiben möchten, melden Sie sich einfach wieder vor dem 31.12.2020 von den Zulassungsklausuren ab. Dann erhalten Sie automatisch eine Fristverlängerung "bis zum Ende des 4. Fachsemesters", bzw., soweit Sie bereits im SS 2020 immatrikuliert waren, eine Fristverlängerung "bis zum Ende des 5. Fachsemesters". Sie können dann die Zulassungsklausuren, die im nächsten oder ggf. auch übernächsten Semester angeboten werden, in dem entsprechenden Hauptfach schreiben, in dem Sie bisher noch keine Zulassungsklausur bestanden haben. 3. Besondere Regelungen bzgl. der Zwischenprüfungsklausuren: Sie haben im WS 20/21, soweit Sie im WS 19/20 oder im SS 2020 durch eine Zwischenprüfungsklausur gefallen sind oder im WS 20/21 im 5. Fachsemester zur erstmaligen Teilnahme an einer Zwischenprüfungsklausur verpflichtet sind, eine Prüfungsmöglichkeit, aber keine Prüfungsverpflichtung. Insoweit wird jedes Hauptfach einzeln betrachtet, je nachdem, wie Sie sich entscheiden. Wenn Sie also im WS 20/21 im Grundlagenfach oder in einem Hauptfach keine Zwischenprüfungsklausur schreiben möchten, erhalten Sie automatisch eine Fristverlängerung bis zum SS 2021. Sie müssen dann erst im SS 2021 Ihre im WS 19/20 bzw. SS 2020 nicht bestandene Zwischenprüfungsklausur wiederholen bzw. erstmals an der Zwischenprüfungsklausur teilnehmen. 4. Folgen einer Nichtanmeldung oder Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung bis 31.12.2020: In diesem Fall wird Ihre Prüfungsverpflichtung im WS 20/21 ausgesetzt. Es erfolgt automatisch eine Fristverlängerung bis zum Ende des 4. Fachsemesters bzw. bis zum Ende des 5. Fachsemesters bzgl. der nicht angemeldeten bzw. nicht bestandenen Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung im jeweiligen Hauptfach. Es erfolgt automatisch eine Fristverlängerung bis zum SS 2021 bzgl. der nicht angemeldeten Zwischenprüfungsklausur im jeweiligen Hauptfach. 5. Folgen der Prüfungsanmeldung und des Nichterscheinens am Prüfungstag: Nach einer erfolgten Prüfungsanmeldung und dem Nichterscheinen am Prüfungstag zählt grundsätzlich der Prüfungsversuch als regulärer Prüfungsversuch und die Prüfung gilt als nicht bestanden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn für die Zulassungsklausur zur Zwischenprüfung ein ärztliches Attest bzw. für die Zwischenprüfungsklausur ein fachärztliches Attest vorgelegt wird, welches die Prüfungsunfähigkeit am Prüfungstag bescheinigt. 6. Folgen der Prüfungsanmeldung und der Prüfungsteilnahme: In diesem Fall zählt das Prüfungsergebnis. Nachträgliche Einwendungen, insbesondere dass coronabedingt eine optimale Prüfungsvorbereitung nicht möglich war, können dann nicht mehr vorgetragen werden. Durch die bis zum 31.12.2020 verlängerte An- und Abmeldefrist haben Sie ausreichend Bedenkzeit um sich zu entscheiden, ob Sie trotz Corona eine gute Prüfungsvorbereitung absolvieren konnten oder nicht. Für Rückfragen steht Ihnen die Studienberatung gerne zur Verfügung! Die Klausuren werden dann voraussichtlich im Februar und bis ca. Mitte März stattfinden. Mit besten Grüßen Wolfram Buchwitz (Studiendekan) -- Prof. Dr. Wolfram Buchwitz Ordinarius für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht Richter am Oberlandesgericht Frankfurt Julius-Maximilians-Universität Würzburg Domerschulstraße 16 97070 Würzburg Tel.: +49 (0)931 31-82404 Fax: +49 (0)931 31-82368 wolfram.buchwitz at uni-wuerzburg.de https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/buchwitz/
Liebe Studierende, leider müssen wir nun auch die letzten Veranstaltungen, die noch in Präsenz stattfinden, auf digitale Formate umstellen. Infolge der nach wie vor hohen Infektionszahlen haben die Staatsregierung und unsere Universitätsleitung beschlossen, im gesamten Monat Dezember nur noch Online-Lehre zuzulassen. Sie sollten von Ihren Dozentinnen und Dozenten jetzt bald entsprechende Mitteilungen erhalten, auf welche Art und Weise die jeweilige Präsenzveranstaltung durch Online-Lehre ersetzt wird. Ich hoffe, dass Sie trotzdem die Motivation am Studium nicht verlieren - immerhin gibt es bei den Live-Videokonferenzen ebenfalls die Möglichkeit des persönlichen Austauschs mit den Dozentinnen und Dozenten, den Sie auf alle Fälle nutzen sollten. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich gern weiterhin an die Studienberatung oder an mich. Einen schönen ersten Advent und herzliche Grüße, Ihr Wolfram Buchwitz (Studiendekan) -- Prof. Dr. Wolfram Buchwitz Ordinarius für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht Richter am Oberlandesgericht Frankfurt Julius-Maximilians-Universität Würzburg Domerschulstraße 16 97070 Würzburg Tel.: +49 (0)931 31-82404 Fax: +49 (0)931 31-82368 wolfram.buchwitz at uni-wuerzburg.de https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/buchwitz/
Der Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung hat auf der Grundlage von § 2 Abs. 1 der "Rahmenordnung für die Durchführung von elektronischen Prüfungen, von Online–Prüfungen oder anderen Prüfungsformaten als Ersatz für Präsenzprüfungen" beschlossen, dass auch im Wintersemester 2020/2021 Seminare zur Präsentation von Studienarbeiten im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung in elektronischer Form, insbesondere im Wege von Videokonferenzen, abgehalten werden können.
Liebe Studentinnen und Studenten, nächste Woche beginnen die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters. Dazu möchte ich Sie auf diesem Wege sehr herzlich begrüßen! Das Wintersemester wird, wie Sie von der Hochschulleitung bereits erfahren haben, als "Hybridsemester" durchgeführt, d.h. es wird sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen geben. An diesem Konzept gab es in den letzten Wochen teilweise Kritik von Ihrer Seite, andererseits ist es auch ein ausdrücklicher Wunsch vieler Studierender, wieder Präsenzveranstaltungen durchzuführen. Dies ist ohnehin nur für kleinere Veranstaltungen möglich, in denen der Mindestabstand im Raum gewahrt werden kann. Die größeren Veranstaltungen werden ausschließlich online durchgeführt. Sie ersehen das jeweils in Wuestudy, wo der Raum eingetragen ist bzw. durch den Hashtag #Wueonline oder einen sonstigen Hinweis auf eine Online-Veranstaltung hingewiesen wird. Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Wuestudy, da sich die Art und Weise der Durchführung der Veranstaltungen auch noch ändern kann - das Infektionsgeschehen ist dynamisch und dementsprechend müssen wir ggf. auch noch weitere Veranstaltungen, die derzeit in Präsenz geplant sind, auf online umstellen. Sofern Veranstaltungen in Präsenz angeboten werden, wird es immer auch ein paralleles Online-Angebot dazu geben (Materialien in Wuecampus etc.). Wenn Sie Risikogruppen angehören oder aus anderen Gründen nicht in die Räumlichkeiten der Universität kommen können, haben Sie auf diese Weise die Möglichkeit, die Lehrveranstaltung auch online studieren zu können. Uns ist bewusst, dass es bei zeitlich direkt aufeinander folgenden Präsenz- und Online-Veranstaltungen zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn Sie weit entfernt von der Universität wohnen. Dafür gibt es leider keine Patentlösung. Bitte sprechen Sie die Dozentinnen und Dozenten an, wenn es hier im Einzelfall Probleme gibt; in manchen Fällen kann man dann durch die Verschiebung der Vorlesungszeit innerhalb des Zeitfensters um eine Viertelstunde nach vorne oder nach hinten weiterhelfen. Was die Konversatorien betrifft, so ist die Gruppeneinteilung nun verbindlich! Die Räume haben nämlich nur eine sehr begrenzte Kapazität, die nicht überschritten werden kann. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Konversatorien, der in der Vergangenheit geduldet wurde, ist daher nicht mehr möglich, bzw. nur dann, wenn ein Tauschpartner gefunden wird und Sie dann beide entsprechend umgetragen werden. Falls Sie keinen Platz in einem Präsenz-Konversatorium gefunden haben, so wird es jeweils auch mindestens ein Online-Konversatorium geben, das naturgemäß keine Kapazitätsbeschränkungen hat. Wir hoffen, dass Sie trotz der erschwerten Bedingungen gleichwohl ein produktives Wintersemester haben werden. Die Fakultät hat sich in den letzten Monaten umfassend vorbereitet und alle Dozentinnen und Dozenten haben nun Erfahrung mit der Durchführung von Online-Veranstaltungen. Auch Sie haben schon im vergangenen Sommersemester durch die Leistungen in Ihren Prüfungen gezeigt, dass Sie sich gut auf die neuen Lehrformate eingelassen haben. Auch weiterhin ist auf Ihrer Seite ein hohes Maß an Selbstdisziplin beim Lernen zu Hause von Bedeutung - schaffen Sie sich einen angenehmen Arbeitsplatz, teilen Sie sich die Zeit ein und nehmen Sie bei Schwierigkeiten zum Beispiel die entsprechenden Veranstaltungen und Beratungsangebote unseres KOMPASS-Programms in Anspruch. Bei allen weiteren Fragen zögern Sie nicht, sich an die Studienberatung oder direkt an mich zu wenden. Mit den besten Wünschen für das Wintersemester Ihr Wolfram Buchwitz (Studiendekan) -- Prof. Dr. Wolfram Buchwitz Ordinarius für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht Richter am Oberlandesgericht Frankfurt Julius-Maximilians-Universität Würzburg Domerschulstraße 16 97070 Würzburg Tel.: +49 (0)931 31-82404 Fax: +49 (0)931 31-82368 wolfram.buchwitz at uni-wuerzburg.de https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/buchwitz/
Liebe Studierende,
heute ist eine sehr ungewöhnliche Vorlesungszeit zu Ende gegangen. Wir alle - Lernende wie Lehrende - haben in den letzten Monaten unsere Arbeitsweise komplett umgestellt und ein vollständig digitales Semester miteinander erlebt. Das hat uns allen viel abverlangt; für die auch von Ihrer Seite vorhandene Flexibilität darf ich mich ausdrücklich bedanken.
Insgesamt kann sich die Bilanz durchaus sehen lassen: Während sich im März noch keiner von uns vorstellen konnte, wie die Lehre ohne Präsenz im Hörsaal funktionieren soll, ist es uns im Rückblick gelungen, die Lehre praktisch vollständig zu gewährleisten. Mich haben nur zwei konkrete Beschwerden zu Lehrveranstaltungen erreicht, ansonsten ist soweit ersichtlich alles gut gelaufen und die allermeisten von Ihnen haben ihr Studium weitgehend unbeeinträchtigt fortsetzen können. Zu den neuen Lehrmethoden haben sich einige Studierende sogar ausdrücklich positiv geäußert und vorgeschlagen, diese weiterhin beizubehalten. Dazu darf ich noch einmal klarstellen, dass die Art und Weise der Lehrveranstaltung grundsätzlich der Freiheit der Lehre unterliegt, sodass hier keine allgemeinen Regeln von Seiten der Fakultät aufgestellt werden können. Aber auch viele von uns Dozent*innen sehen in manchen Bereichen Vorteile der digitalen Lehre, die die Lehrveranstaltungen auch in den kommenden Jahren nach dem Ende der Pandemie noch bereichern kann. Momentan sind wir auf die Ergebnisse Ihrer Evaluation gespannt, die uns in der nächsten Woche erreichen werden und woraus sich sicherlich noch weitere Anregungen für die mögliche Fortführung der digitalen Lehrangebote ergeben werden. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch noch auf den Studentischen Lehrpreis hinweisen, den die Universität auf Vorschlag von Studierenden verleiht. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine/r Ihrer Dozent*innen dieses Semester eine besonders gute Lehrveranstaltung gehalten hat, können Sie sie oder ihn auf dieser Seite dafür vorschlagen:
Auf der anderen Seite geht es bei der Hochschullehre meiner Meinung nach nicht nur um die reine Wissensvermittlung, sondern auch um Bildung in einem umfassenderen Sinne, um die Vermittlung von Werten und von persönlicher Motivation für die Beschäftigung mit den Inhalten. All das kommt meiner Meinung nach bei der digitalen Lehre zu kurz (siehe hier: https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/buchwitz/aktuelles/meldungen/single/news/grenzen-der-digitalen-lehre/). Auch wenn ich selbst daher hoffe, bald wieder in Präsenz unterrichten zu können, haben mich von Ihrer Seite dazu durchaus differenzierte Rückmeldungen erreicht: Zwar beklagen auch viele Studierende den fehlenden persönlichen Kontakt zu den Dozent*innen, andererseits gibt es auch Bedenken, dass eine Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen für Studierende aus Risikogruppen oder mit Kontakt zu Risikopersonen zu Problemen führen wird und dass eine Kombination aus Präsenz- und Onlineveranstaltungen für die Studierenden organisatorisch nicht zu bewältigen ist. Wir sind uns als Fakultät aller dieser Faktoren bewusst und werden für das Wintersemester eine sinnvolle Lösung finden. Nach derzeitigem Stand werden zumindest kleinere Veranstaltungen bis 30 Teilnehmer wieder in Präsenz unterrichtet werden können - aber nicht müssen. Genaueres wird in den nächsten Wochen festgelegt werden und dann Anpassungen je nach aktueller Lage unterliegen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren; nach derzeitigem Stand können Sie im Wintersemester zumindest wieder mit einzelnen Präsenzveranstaltungen rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungszeit voraussichtlich vom 02.11.2020 bis 12.02.2021 laufen wird.
In der vorlesungsfreien Zeit stehen für Sie nun die Hausarbeiten und Studienarbeiten an, außerdem vielleicht Praktika und hoffentlich auch ein bisschen Urlaub. Die Bibliothek ist ab dem 5. August wieder eingeschränkt geöffnet, wie Ihnen Herr Schmauch gestern mitgeteilt hat. Bei den Studienarbeiten gilt außerdem, dass Sie Schwierigkeiten bei der Literaturbeschaffung mit dem/r jeweiligen Professor/in besprechen können, sodass flexible Lösungen gefunden werden können.
Für die anstehenden Prüfungen und die anschließende vorlesungsfreie Zeit wünsche ich Ihnen auch im Namen der Fakultät alles Gute!
Mit besten Grüßen
Ihr Wolfram Buchwitz
(Studiendekan)
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Prof. Dr. Wolfram Buchwitz
Ordinarius für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Historische Rechtsvergleichung und Zivilprozessrecht
Richter am Oberlandesgericht Frankfurt
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Domerschulstraße 16
97070 Würzburg
Tel.: +49 (0)931 31-82404
Fax: +49 (0)931 31-82368
wolfram.buchwitz@uni-wuerzburg.de
Liebe Studierende,
der Beck-Online Heimzugang ist nun bis Jahresende lizenziert, unabhängig davon, wann wir im weiteren Jahresverlauf die Bibliothek wieder öffnen können.
Die von Beck freigeschalteten "Corona"-Zusatzmodule "Strafrecht Premium", "Zivilrecht Premium", "Verfassungsrecht Premium" sowie "JA Direkt" und "JuS Direkt" bleiben voraussichtlich noch bis Ende Juni freigeschaltet.
Verschiedentlich kam die Frage auf, ob wir JA und JUS nicht auch standardmäßig weiter lizenzieren können. Leider bietet der Beck-Verlag diese Module nicht für Hochschulen an; die Freischaltung im Rahmen der Corona-Zugänge war eine Ausnahme.
Ein schönes Pfingstwochenende und beste Grüße
Ihr Christian Schmauch
Gemäß der Vorgaben der Unileitung wird der Publikumsverkehr bis auf weiteres ausgesetzt. Beratung, Auskünfte und Informationen werden nur noch telefonisch oder per Email gegeben.
Das betrifft das Dekanat, die Studienberatung, die Sekretariate usw.
Liebe Studierende! Viele von Ihnen haben die Bibliothek als Ort zum konzentrierten Lernen benutzt. Dies ist nun mit der Schließung leider bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Um Ihnen das Lernen zu Hause zu erleichtern, haben wir Ihnen ein Merkblatt sowie weitere Informationen zum Selbststudium zusammengestellt.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise bleibt der CIP-Pool bis voraussichtlich 19.04.2020 geschlossen. In dieser Zeit wird keine Betreuung vor Ort stattfinden, Sie können die CIP-Pool-Hiwis aber weiterhin per Mail unter roter.briefkasten@jura.uni-wuerzburg.de erreichen.