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Faculty of Law

2. Jahrestagung Junges Nachhaltigkeitsrecht „Nachhaltigkeit im Wandel: Rechtliche Perspektiven aus Theorie und Praxis”

11/30/2022

Nach einem gelungenen Auftakt in München im Juli 2022 zieht die Jahrestagung des Jungen Nachhaltigkeitsrechts (JNR) weiter und wird vom 16. bis 17. Juni 2023 an der Martin-Luther-Universität in Halle (Saale) stattfinden.

Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz wollen wir uns aus intradisziplinärer Perspektive den Grundfragen des Nachhaltigkeitskonzepts und der Operationalisierung von Nachhaltigkeit im Recht widmen. Nachhaltigkeit ist als Konzept und Begriff im Recht heutzutage gleichermaßen omnipräsent wie klärungsbedürftig. Der Brundtland-Bericht (1987) unternahm eine erste Begriffsbestimmung, welche bis heute diskursleitend ist. Mit der Agenda 2030 hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf Wirtschaft, Soziales und Umwelt als die drei Säulen der Nachhaltigkeit verständigt. Trotz dieser (rechts-)politischen Anknüpfungspunkte bleibt das Konzept der Nachhaltigkeit für das Recht schwer greifbar und scheint sich Versuchen einer eindeutigen Bestimmung zu entziehen. Zu dieser Unschärfe trägt auch bei, dass vom internationalen und europäischen Recht über das Verfassungsrecht bis hin zum Zivil- und Strafrecht verschiedene Definitionen und Verständnisse miteinander konkurrieren. Darüber hinaus existieren sowohl verwandte als auch alternative Konzepte, die Nachhaltigkeit ergänzen oder kritisieren. Schließlich erschwert die interdisziplinäre Ausrichtung der Nachhaltigkeit ihre begriffliche Konkretisierung zusätzlich.

Diese Aspekte wollen wir näher beleuchten und kritisch aufarbeiten. So wichtig eine multidimensionale Perspektive aufgrund der Komplexität der Thematik ist, so unverzichtbar ist es, für die weitere Entwicklung des Nachhaltigkeitsdiskurses im Recht eine gemeinsame Arbeitsgrundlage zu schaffen. Hierbei gilt es auch, kritische Perspektiven auf und alternative Konzepte zu den Nachhaltigkeitsbegriffen im Recht zu identifizieren, konstruktiv zu diskutieren und zum Nachhaltigkeitsdiskurs in Beziehung zu setzen. Darauf aufbauend, aber ebenso grundlegend ist die Frage, ob und inwieweit das bestehende Recht der Transformation zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Gesellschaft entgegensteht.

Rechtshistorische, -methodische und -theoretische Perspektiven auf Nachhaltigkeit als Begriff und Konzept

Bei der theoretischen Annäherung an Nachhaltigkeit können folgende Fragen relevant sein:

  • Rechtshistorische Grundlagen z.B. wie haben sich verschiedene Nachhaltigkeitsverständnisse entwickelt?
  • Methodische Grundlagen z.B. welche Antworten findet die juristische Methodenlehre auf die Herausforderungen einer nachhaltigkeitsorientierten Transformation des Rechts?
  • Konzeptionelle Grundlagen z.B. welche Verständnisse von Nachhaltigkeit werden im Recht rezipiert? Inwieweit gleichen oder unterscheiden sie sich in den drei Säulen des Rechts? Ist Nachhaltigkeit anthropozentrisch?
  • Kritik an der Nachhaltigkeit z.B. ist Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung noch ein zeitgemäßes Konzept? Wie stellt sich Nachhaltigkeit aus feministischer, postkolonialer oder marxistischer Perspektive dar? Ist ein Ansatz der weichen Nachhaltigkeit heutzutage noch vertretbar oder müssen neue Ansätze der starken Nachhaltigkeit, wie das Hochzeitstorten-Modell unter Einbeziehung der planetaren Belastbarkeitsgrenzen, zugrunde gelegt werden?
  • Alternativen zum Nachhaltigkeitskonzept z.B. wie können Alternativkonzepte, wie sustainable livelihood, rechtlich bewertet und/oder fruchtbar gemacht werden? Inwiefern haben Nachhaltigkeitsbegriffe neben anderen sozio-ökologischen Transformationsstrategien eine eigenständige Bedeutung?
  • Welche Funktionen erfüllt der Begriff der Nachhaltigkeit im Recht?

Praktische Perspektiven, Chancen & Herausforderungen

Ungeachtet dieser theoretischen Erwägungen finden Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend in der Rechtspraxis Berücksichtigung. Beiträge zu diesem Teil können sich beispielsweise mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

  • Auf welche Weise begeben sich die verschiedenen Disziplinen des Rechts auf die Suche nach Lösungen, um die Welt nachhaltiger zu gestalten und welche Hürden offenbaren sich unterwegs?
  • Mittels welcher Regelungstechniken integrieren Gesetzgeber Nachhaltigkeitsaspekte im Recht?
  • Inwiefern macht das Konzept der Nachhaltigkeit eine Neubewertung der Grundlagen verschiedener Rechtsbereiche erforderlich?
  • Inwiefern kann das Recht selbst Motor oder Hindernis für mehr Nachhaltigkeit sein? Welche Fehlstellungen können durch Änderungen des gesetzten Rechts oder der Rechtsprechung korrigiert werden?
  • Welche Rolle kommt internationalen, regionalen und nationalen (Quasi-) Gerichten im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfragen zu?
  • Welche Rolle und welche Verantwortung haben Nichtregierungsorganisationen sowie Individuen als Bürger*innen, Unternehmer*innen, Verbraucher*innen und Aktivist*innen im Prozess einer Transformation zur Nachhaltigkeit?

Beitragsvorschläge zu rechtspraktischen Perspektiven können sich auf alle Rechtsbereiche beziehen und sowohl materiell- als auch prozessrechtliche Fragestellungen in den Blick nehmen.
Alle Nachwuchswissenschaftler*innen, einschließlich fortgeschrittene Studierende, welche die Tagung durch einen eigenen Beitrag bereichern möchten, laden wir ein, uns bis zum 1. Februar 2023 ein Abstract (max. 500 Wörter) einzureichen. Dabei habt ihr die Wahl zwischen zwei Beitragsformaten:

1. Klassischer Vortrag und Beitrag
Wenn ihr euch mit einer der oben aufgeworfenen oder ähnlichen Fragestellung vertieft auseinandersetzen möchtet, ist ein klassischer Vortrag mit einer Länge von max. 20 Minuten die richtige Wahl. Die fertigen Beiträge für den Tagungsband (max. 45.000 Zeichen) sind im Anschluss an die Tagung bis zum 15. Juli 2023 einzureichen.
2. Impulsvortrag und Kurzbeitrag im Blogformat
Alternativ zu einem klassischen Vortrag besteht auch die Möglichkeit eines Impulsvortrags mit einer Länge von max. 10 Minuten. Impulsvorträge müssen sich dem Oberthema “Nachhaltigkeit in Zeiten der planetaren Krisen” widmen. Es ist geplant, diese Beitragstexte gebündelt in Form einer Debatte auf dem Verfassungsblog zu veröffentlichen. Die Blogbeitragstexte (circa 2000 Wörter) sind bis zum 15. April 2023 einzureichen, damit sie zeitnah im Kontext der Tagung auf dem Verfassungsblog erscheinen können.

Aus den Dateinamen der Abstracts muss ersichtlich sein, ob ihr euch um einen klassischen Vortrag oder einen Impulsvortrag bewerbt. Bitte sendet Eure anonymisierten Vorschläge zusammen mit einer separaten Kurzbiographie an: junges.nachhaltigkeitsrecht@protonmail.com.
Wir werden allen Bewerber*innen bis zum 28. Februar 2023 mitteilen, ob Ihr Vorschlag ausgewählt wurde.

Wir freuen uns auf spannende und vielseitige Einsendungen!

Zukünftig werden Sie alle relevanten Informationen zur Tagung auch auf unserer Website vorfinden: JNR2023


Zum Download der offiziellen Bekanntmachung.

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