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Terminankündigung: 20. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 10.07.2025 in der Neubaukirche der Alten Universität Würzburg

07/09/2024
Alte Universität mit Neubaukirche. Foto Robert Emmerich
August 2008
Alte Universität mit Neubaukirche. Foto Robert Emmerich August 2008 (Image: Universität Würzburg Pressestelle)

In diesem Jahr findet das 20. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 10. Juli 2025 in der Alten Universität Würzburg, Neubaukirche statt.

Thema: Massenentlassung - Schrecken mit oder ohne Ende?

Das Recht der Massenentlassung steht erneut vor einem Umbruch. Sowohl der Zweite Senat als auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts wollen insbesondere bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht nach § 17 Abs. 1 KSchG von der Unwirksamkeit der Kündigung als Fehlerfolge Abstand nehmen. Beide Senate haben allerdings unterschiedliche Vorstellungen davon, welche Rechtsfolgen an die Stelle der Unwirksamkeit treten sollen. In zwei konkurrierenden Vorabentscheidungsersuchen haben sie sich an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Der deutsche Gesetzgeber lässt derweil die Rechtsfolgen von Fehlern im Massenentlassungsverfahren weiterhin ungeregelt.

Für die arbeitsrechtliche Praxis folgt daraus eine gefährliche Rechtsunsicherheit, die zumindest bis zur Entscheidung des Gerichtshofs fortbestehen wird. Wie die daraus resultierenden Herausforderungen zu bewältigen sind, werden wir mit der Vorsitzenden des Sechsten Senats beim Bundesarbeitsgericht, Karin Spelge, diskutieren.


Beginn der Veranstaltung: 18:00 Uhr


Begrüßung
Ines Sterling, Vorstandsvorsitzende, vbw Bezirksgruppe Unterfranken, Würzburg

Einführung in das Thema
Prof. Dr. Christof Kerwer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, 
Julius-Maximilians-Universität, Würzburg

Vortrag
Massenentlassung – Schrecken mit oder ohne Ende?
Karin Spelge, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht, Erfurt

Diskussion

Moderation
Prof. Dr. Christof Kerwer

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt und wird zudem online gestreamt. Bitte wählen Sie beim Anmeldeprozess die Art Ihrer Teilnahme. Hier können Sie sich anmelden.

Eine Fachanwaltsbescheinigung gemäß § 15 FAO erhalten Sie ausschließlich bei einer Teilnahme in Präsenz.

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