Beantragung: Zeugnis
Informationen zur Beantragung des Zeugnisses im Begleitstudium
Das Zeugnis über Begleitstudien im Europäischen Recht wird nicht automatisch erstellt, sondern nach § 9 Abs. 1 BERPO nur auf Antrag. Bitte stellen Sie daher einen Antrag auf Erteilung des Begleitstudien- zeugnisses. Dafür geben Sie bitte neben dem ausgefüllten Antrag folgende Unterlagen in der Sprechstunde für das Begleitstudium ab:
- Teilnehmer, die das Examen nach der Studien- und Prüfungsordnung 2008 (bzw. StPrO 2008 (Stand 2016)) absolviert haben:
· Ladung zu der mündlichen Staatsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
· Abschlusszeugnis der Universitätsprüfung in Kopie (+ Original zur Vorlage)
Sofern nicht bereits bei der Beantragung der Freischussverlängerung abgegeben:
· Sämtliche Scheine in Kopie (+ Original zur Vorlage), die im Rahmen des Begleitstudiums erworben wurden.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Examenskandidaten des Termins 2022/I.