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  • Quelle: Pressestelle Universität Würzburg
Forschungsstelle RobotRecht

Internet der Zukunft

21.11.2013

Die Mitarbeiter der Forschungsstelle haben dazu ein Memorandum erarbeitet, in dem die rechtlichen Hintergründe der wichtigsten aktuellen IT-Erscheinungen aufgezeigt und die besagten Phänomene aus technischer und ökonomischer Sicht beleuchtet werden, was letztlich auch dem interdisziplinären Charakter der Rechtsinformatik Rechnung trägt.

Wie kaum eine andere technische Neuerung hat das Internet das tägliche Leben von Millionen von Menschen verändert. Quasi im Gegenzug verändern mittlerweile aber auch Millionen von Menschen ihrerseits das Internet. Aus dem einfachen User wurde der Creator. Diese Entwicklung wird vielerorts unter den Begriff des Web 2.0 gefasst, das vor allem als Schlagwort die veränderte Rollenverteilung im Web beschreibt. Das Web 2.0 lässt sich aber auch typologisch begreifen, als Zusammenfassung vieler Ein-zelphänomene, die den Typus Web 2.0 charakterisieren. Diese Phänomene befinden sich aber (wie auch das Web selbst) in einem stetigen Wandel und Weiterentwicklungs-prozess, sodass sie sowohl dem Web 2.0 als auch dem Internet der Zukunft zugehörig zu sein scheinen: 

Während die Potentiale des Cloud Computing und der Augmented Reality wohl noch in den Kinderschuhen stecken, haben soziale Netzwerke, ubiquitäres Computing und Mashups die Medienlandschaft bereits grundlegend verändert. Eine stetige technische und ökonomische Weiterentwicklung dieser Phänomene kann allerdings nur auf den geleiteten Bahnen des Rechts stattfinden. Fraglich ist aber gerade – wie es im Bereich der neuen Medien so oft der Fall ist -, ob das Recht über die nötigen Rahmenbedingungen verfügt, um den besagten Entwicklungen entgegenzutreten.

Jones/Nobis/Röchner/Thal, Internet der Zukunft, 2010

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