Intern
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung

Promotion

Die für die Promotion angefertigte Dissertation ist als selbstständige wissenschaftliche Leistung die Krönung des universitären Studiums. Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand und Verfahren der Promotion sind in der Promotionsordnung der Fakultät geregelt. Bitte machen Sie sich mit dieser vertraut, wenn Sie eine Promotion erwägen. Am Lehrstuhl betreut werden Dissertationen aus den Forschungsgebieten von Prof. Remien. Es ist gut, wenn Sie sich vor einem Gespräch bereits eigenständig Gedanken über Interessensgebiete und mögliche Themen machen. In der Regel empfiehlt es sich, dass – wenn nicht schon vorher geschehen – zunächst an einem Seminar teilgenommen wird.

abgeschlossene Promotionen

2009Metzger, Astrid Schutz der Rechte des geistigen Eigentums durch den Schadensersatz unter Berücksichtigung von Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG