Intern
Professur für Öffentliches Recht

Hinweise zu Anträgen auf Nachkorrektur (Remonstrationen)

Antrag auf Nachkorrektur (Remonstration)

Anträge auf Nachkorrektur Ihrer Prüfungsleistungen können Sie nach Maßgabe der jeweils aktuellen Studienprüfungsordnung der Universität Würzburg stellen. Einen Link zu dieser finden Sie hier:

Studienprüfungsordnung Stand 20.07.2016

Verfristete Anträge können nicht mehr bearbeitet werden. Beachten Sie daher bitte sorgfältig die zuständigen Annahmestellen der Anträge und die Termine des Fristbeginns.

Remonstrationen bei Prüfungsarbeiten (nicht Zwischenprüfung):

Grundsätzlich gilt für Anträge auf Nachkorrektur eine Monatsfrist ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vgl. §10 Abs. 7 StPrO der Universität.Die Anträge sind in der Regel beim Prüfungssteller einzureichen.

Remonstrationen bei Zwischenprüfungsarbeiten: 

Für Zwischenprüfungsarbeiten gilt grundsätzlich eine Monatsfrist, die nicht mit der Bekanntgabe, sondern mit der Einsichtnahme beginnt

Die Anträge auf Nachkorrektur für Zwischenprüfungsklausuren sind - entgegen aller sonstigen Prüfungsleistungen die bei Prof. Schwarz erbracht werden - direkt im Studiendekanat einzureichen.