Intern
Professur für Privatrecht

Moot Court Wintersemester 2018/19

Zivilrechtlicher Moot Court der Universität Würzburg im Wintersemester 2018/19

Im Wintersemester 2018/2019 fand an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg der nunmehr fünfte fakultätsinterne zivilrechtliche Moot-Court-Wettbewerb statt. Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Michael Sonnentag wurde dieser erneut von der Professur für Privatrecht veranstaltet. Finanzielle Unterstützung erfuhr der Wettbewerb durch den Juristen ALUMNI Würzburg e.V. Im Rahmen der Veranstaltung traten Zweierteams als Kläger- und Beklagtenvertreter innerhalb einer simulierten Gerichtsverhandlung gegeneinander an und vertraten so mittels ihrer jeweiligen Plädoyers die Interessen ihrer fiktiven Mandanten.

Auch in diesem Semester gestattete es die Teilnehmerzahl den Moot Court in der Form eines K.-o.-Systems durchzuführen, bei dem das in den jeweiligen Runden unterliegende Team aus dem Wettbewerb ausschied. Vor Beginn der „echten“ K.-o.-Phase, die insgesamt drei Runden umfasste, wurde den Teilnehmern der Einstieg in den Wettbewerb jedoch durch die Durchführung einer Proberunde erleichtert, in der alle Teams die Möglichkeit erhielten, zunächst ohne den Druck eines möglichen Ausscheidens für ihre fiktiven Mandanten zu plädieren. Diese Vorgehensweise räumt den Teams die Möglichkeit ein, das auf diese Weise Gelernte in der zweiten Runde einzubringen, sodass erfreulicherweise erneut bei allen Teilnehmern ein deutlicher Fortschritt zu verzeichnen war. Über das Weiterkommen entschied eine Jury, die in den ersten beiden Runden des Wettbewerbs aus einem, in der dritten sowie der vierten Runde aus drei Richtern oder Rechtsanwälten bestand.

Zur Vorbereitung der Teilnehmenden gab es am 24. Oktober 2018 eine theoretische Einführung, in der die Teams über den genauen Ablauf des Moot Courts informiert, Begegnungen der ersten Runde ausgelost wurden und die Teilnehmer eine Schulung zu Auftreten, Rhetorik und Argumentation erhielten. Außerdem wurde der Sachverhalt für die erste Verhandlungsrunde ausgegeben, mit dem sich die Teams bis zum Mittwoch, den 7. November 2018, also zwei Wochen lang, befassen konnten. Inhaltlich setzten sich die Studierenden bei der Vorbereitung dieses ersten Falles mit deliktsrechtlichen Fragestellungen rund um die Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern auseinander. Die weiteren Runden fanden jeweils ebenfalls mittwochabends um 18:30 sowie 19:30 Uhr im Universitätsgebäude am Paradeplatz 4 im einwöchigen Rhythmus statt, die Ausgabe der weiteren Sachverhalte erfolgte unmittelbar nach Beendigung der vorigen Runde. So durften sich die jeweils obsiegenden Teams in den folgenden zwei Verhandlungsrunden zunächst mit Problemen des Straßenverkehrs, insbesondere mit der Haftungsverteilung bei einer „Kleintierbremsung“ sowie dem Ersatz von Abschleppkosten zu einer weiter entfernten Werkstadt, befassen. Sodann galt es auf dem Gebiet des Mietrechts zu erörtern, ob der Vermieter Reparaturkosten des Mieters ohne vorherige Mangelrüge zu ersetzen hat und inwieweit der entsprechende Mangel sowie andere in Betracht kommende Vorkommnisse den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen. Zur Vorbereitung auf jede dieser in Hinblick auf die zu bearbeitenden Fälle im Niveau steigenden Verhandlungsrunden stand den Teilnehmern zudem die Möglichkeit zur Verfügung, ihre Plädoyers in einem Probevortrag vor dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Dennis Bergmann zu halten, um so noch weitere nützliche Hinweise zu erhalten. Dies wird von den Studierenden sehr gerne und regelmäßig wahrgenommen und führt in der Regel zu deutlichen Verbesserungen, die sich insbesondere in Hinblick auf die Rhetorik sowie die Struktur der Plädoyers in den eigentlichen Verhandlungsrunden positiv niederschlagen.

Die Finalrunde des fünften Moot Courts fand am 28. November 2018 statt. In einer intensiv geführten, von einer dreiköpfigen Jury bewerteten, Verhandlungsrunde erörterten die Teams die sich bei Auslegung eines Vertrages ergebenden Fragestellungen sowie konkrete Anforderungen an das Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht. Letztlich unterlag die Klägerseite, vertreten durch Studierende aus dem fünften Semester, Frau Larissa Cruse und Herrn Lukas Kaiser der Beklagtenseite, ihrerseits vertreten durch Frau Lena Bock und Herrn Maximilian Heelein, ebenfalls aus dem fünften Semester. Das zweitplatzierte Team erhielt einen Büchergutschein über jeweils 50 €, die Gewinner des fünften Moot Courts in Höhe von jeweils 100 €. Die Teilnehmer, die im Halbfinale ausschieden, erhielten Büchergutscheine im Wert von jeweils 25 €.

Als Juroren erklärten sich aus der Anwaltschaft erneut Herr Rechtsanwalt Christian Baumann aus Würzburg, Herr Rechtsanwalt Stephan Freidhof von den Rechtsanwälten Blankenburg Frank Weidenthaler aus Bad Kissingen sowie Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke von der HellerKratzLemke-Anwaltspartnerschaft mbB aus Bamberg dazu bereit, über das Weiterkommen in den Verhandlungsrunden zu entscheiden. Zusätzlich konnte zum ersten Mal Herr Rechtsanwalt Johannes Hofmann von der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Würzburg für die Jurorentätigkeit gewonnen werden. Die Richterschaft war zum wiederholten Male durch Frau VRi’inLG Ursula Seebode und Herrn RiLG Dr. Christian Spruß vertreten.

Da sich der Wettbewerb abermals sowohl aus der didaktischen Sicht des aktiven Lernens als auch im Hinblick auf den mündlichen Teil des Staatsexamens als deutlicher Gewinn für die Studierenden erwiesen hat, wird allen Studierenden die Möglichkeit einer Teilnahme an dem sechsten fakultätsinternen zivilrechtlichen Moot Court voraussichtlich im Sommersemester 2019 wieder sehr gerne geboten.

 

Impressionen aus der Finalrunde