Intern
Professur für Privatrecht

Moot Court Sommersemester 2019

Zivilrechtlicher Moot Court der Universität Würzburg im Sommersemester 2019

Im Sommersemester 2019 fand an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg der sechste fakultätsinterne zivilrechtliche Moot-Court-Wettbewerb statt. Unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Michael Sonnentag wurde dieser erneut von der Professur für Privatrecht veranstaltet. Im Rahmen der Veranstaltung traten Zweierteams als Kläger- und Beklagtenvertreter innerhalb einer simulierten Gerichtsverhandlung gegeneinander an und vertraten so mittels ihrer jeweiligen Plädoyers die Interessen ihrer fiktiven Mandanten.

Aufgrund einer ausreichend hohen Teilnehmerzahl konnte der Moot Court über vier Runden in Form eines K.-o.-Systems durchgeführt werden, bei dem das in den jeweiligen Runden unterliegende Team aus dem Wettbewerb ausschied. Über das Weiterkommen entschied eine Jury, die in den ersten beiden Runden des Wettbewerbs aus einem und in der dritten sowie in der vierten Runde aus jeweils drei Rechtsanwälten, Richtern oder Staatsanwälten bestand.

Zur Vorbereitung der Teilnehmer gab es am 8. Mai 2019 eine theoretische Einführung, in der die Teams über den genauen Ablauf des Moot Courts informiert, die Begegnungen der ersten Runde ausgelost wurden und die Teilnehmer eine Schulung in Auftreten, Rhetorik und Argumentation erhielten. Außerdem wurde der Sachverhalt für die erste Verhandlungsrunde ausgegeben, mit dem sich die Teams bis zum Mittwoch, dem 15. Mai 2019, befassen konnten. Inhaltlich setzten sich die Studierenden bei der Vorbereitung dieses ersten Falles mit mietrechtlichen Fragestellungen, insbesondere der Minderung und dem Recht zur außerordentlichen Kündigung, auseinandergesetzt. Die weiteren Runden fanden ebenfalls jeweils mittwochabends um 18:30 sowie 19:30 Uhr im Universitätsgebäude am Paradeplatz 4 im einwöchigen Rhythmus statt. Die Ausgabe der weiteren Sachverhalte erfolgte unmittelbar nach Beendigung der vorherigen Runde. So durften sich die jeweils obsiegenden Teams in den folgenden drei Verhandlungsrunden zunächst mit Problemen der Unmöglichkeit und der Sittenwidrigkeit bei Verträgen über übernatürliche Leistungen befassen. Sodann galt es auf dem Gebiet des Reiserechts zu erörtern, ob die von der Hotelbeschreibung abweichende Lage eines Hotels, Dreharbeiten während des Hotelaufenthalts und eine durch das Hotelpersonal durchgeführte Taschenkontrolle trotz eines entsprechenden Hinweises im Reiseprospekt als Reisemangel einzuordnen sind. Zur Vorbereitung auf jede dieser im Hinblick auf die zu bearbeitenden Fälle im Niveau steigenden Verhandlungsrunden hatten die Teilnehmer jeweils Gelegenheit, ihre Plädoyers in einem Probevortrag vor dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Dennis Bergmann zu halten, um so noch weitere nützliche Hinweise zu erhalten. Dies wurde von den Studierenden sehr gerne und regelmäßig wahrgenommen und führte in der Regel zu deutlichen Verbesserungen, die sich insbesondere in Hinblick auf die Rhetorik sowie die Struktur der Plädoyers in den eigentlichen Verhandlungsrunden positiv niederschlugen.

Die Finalrunde des sechsten Moot Courts fand am 5. Juni 2019 statt. In einer spannenden, von einer dreiköpfigen Jury bewerteten Verhandlungsrunde erörterten die Teams Fragestellungen zur Tierhalterhaftung. In dem zugrundeliegenden Fall hatte sich der Reiter, der möglicherweise als Tieraufseher anzusehen war, bei einem Reitunfall verletzt. Im Ergebnis unterlagen die Vertreter der Beklagtenseite, Herr Jannis Karavasilis und Herrn Benjamin Renner, denen der Klägerseite, Frau Annabell Diehm und Herrn Jan Schmeißer. Das zweitplatzierte Team erhielt zwei Büchergutscheine über jeweils 50 €, die Gewinner des sechsten Moot Courts in Höhe von jeweils 100 €. Die Teilnehmer, die im Halbfinale ausschieden, erhielten Büchergutscheine im Wert von jeweils 25 €.

Als Juroren erklärten sich aus der Anwaltschaft erneut Herr Rechtsanwalt Christian Baumann aus Würzburg, Herr Rechtsanwalt Johannes Hofmann von der Kanzlei Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Würzburg sowie Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke von der HellerKratzLemke-Anwaltspartnerschaft mbB aus Bamberg dazu bereit, über das Weiterkommen in den Verhandlungsrunden zu entscheiden. Zusätzlich konnte zum ersten Mal für die Jurorentätigkeit Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Leidner aus Würzburg gewonnen werden. Die Richterschaft war durch Frau VRi’inLG Ursula Seebode sowie Frau Ri’inVG Storath vertreten, die Staatsanwaltschaft durch Herrn StA Dr. Christian Spruß.

Impressionen aus der Finalrunde