Intern
Prof. Dr. Florian Bien

Erschienen: Becker, Privatrechtliche Durchsetzung des Digital Markets Act

29.05.2023

Beitrag in der Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) 2023, 403 - 434

Quelle: Beck-Shop

Die vom Digital Markets Act (DMA) aufgestellten Torwächter-Verpflichtungen nach Art. 5 - 7, 13 DMA (VO (EU) 2022/1925) stehen einer privatrechtlichen Durchsetzung grundsätzlich offen (s. insb. Art. 39 DMA). Dies ist vor allem im Hinblick auf diejenigen Verpflichtungen nicht unproblematisch, die einer näheren Konkretisierung durch die Kommission offenstehen (Art. 6, 7 DMA). Insoweit kann in der Praxis eine Zusammenarbeit zwischen Kommission und nationalen Gerichten oder ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH erforderlich werden. Im Übrigen hat der Verordnungsgeber auf detaillierte Regelungen bzgl. des DMA-private enforcement verzichtet. Damit liegt der Spielball nun im Feld der mitgliedstaatlichen Gesetzgeber. Die deutsche Regierung beabsichtigt in ihrem Entwurf für eine 11. GWB-Novelle, die auf der Kartellschadensersatzrichtlinie basierenden Regelungen der §§ 33 ff. GWB entsprechend auf das DMA-private enforcement für anwendbar zu erklären. Dies scheint im Grundsatz sinnvoll, zumal Verstöße gegen Kartellrecht und DMA nicht selten in ein und derselben Klage verfolgt werden dürften. Dennoch bleiben offene Fragen, denen sich dieser Beitrag widmet. Diese betreffen  – ähnlich wie im Kartellrecht – die Reichweite der Bindungswirkung von Kommissionsentscheidungen, die Beweislast sowie die Schadensweiterwälzung. 

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