Intern
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf

Wichtiger Hinweis: Eilkorrekturen für die Hausarbeiten (Übung im Strafrecht / SS13)

15.04.2013

Liebe Studierende,


bitte beachten Sie, dass Anträge für eine Eilkorrektur der Ferienhausarbeiten in der Übung im Strafrecht - wie üblich - nur bis spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Hausarbeit gestellt werden können.

Notwendig ist ein formloser Antrag mit Begründung und ggf. Nachweisen zur Eilbedürftigkeit der Korrektur sowie die Angabe, bis zu welchem Datum die Korrektur benötigt wird. Der Antrag kann entweder zu den Geschäftszeiten im Sekretariat abgegeben oder an die Hausarbeit geheftet werden.

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