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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht

Soldan Moot Court

Der Soldan Moot zur Anwaltlichen Berufspraxis (Soldan Moot) ist ein bundesweiter Moot Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten. Er wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV), und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet.

Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert und Studierende werden so mit der forensischen Tätigkeit von Rechtsanwälten vertraut gemacht. Studierende sollen als Interessensvertreter einen Fall rechtlich analysieren, Beweismittel würdigen und Rechtsmeinungen formulieren. Dabei sollen sie sich auch mit den Gegenargumenten auseinandersetzen und das Gericht schließlich von ihrer Position überzeugen. Thematisch wird jedes Jahr ein Fall behandelt, der den Studierenden auch wichtige Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts vermittelt. Zugleich wird den Studierenden die zentrale Rolle des Rechtsanwalts für den Rechtsstaat ins Bewusstsein gerufen. Neben juristischen Kenntnissen sollen Studierende dabei auch sogenannte „Soft-Skills“ wie freie Rede, Argumentationskultur und Teamwork erlernen. Der Soldan Moot setzt auf die Idee des Wettbewerbs. Am Ende des Soldan Moots stehen in vier Kategorien (bester Klägerschriftsatz, bester Beklagtenschriftsatz, beste mündliche Leistung in der Vorrunde, Sieg im Finale) die Gewinner fest. Die mündliche Verhandlung simuliert eine Einzelrichterverhandlung der (fiktiven) 1. Zivilkammer im Landgericht Hannover. Geleitet wird die Verhandlung von einem Volljuristen (Richter oder Rechtsanwalt).

Beurteilt werden die von den Studierenden erbrachten Leistungen in den Vorrunden von zwei Volljuristen. Dabei werden sowohl die Einzelleistung der Plädierenden, als auch die Teamleistung bewertet. Die Punkte werden wieder nach aus dem für das Staatsexamen bekannten vergeben. Die Juroren vergeben ihre Punkte unabhängig voneinander. Das Halbfinale und das Finale werden von drei Juroren entschieden.

Ausgezeichnet werden:

  • der beste Klägerschriftsatz („Preis der Bundesrechtsanwaltskammer“)
  • der zweitbeste und der drittbeste Klägerschriftsatz
  • der beste Beklagtenschriftsatz („Preis des Deutschen Anwaltsvereins“)
  • der zweitbeste und der drittbeste Beklagtenschriftsatz
  • die beste mündliche Leistung in der Vorrunde („Deutscher juristischer Fakultätentags – Preis“)
  • der Sieger im Finale („Hans-Soldan-Preis“)