Intern
Juristische Fakultät - Lehrstuhl Prof. Dr. Eckhard Pache

Ankündigung Grundlagenseminar WS 08/09

25.06.2008

Grundlagenseminar
und
Seminar im Rahmen des Begleitstudiums und des Aufbaustudiums
zum Europäischen Recht

 

Im Wintersemester 2008/2009 werde ich ein europarechtliches Seminar als Grundlagenseminar und Seminar im Rahmen des Begleitstudiums und des Aufbaustudiums zum Europäischen Recht veranstalten über

 

Der Reformvertrag von Lissabon

 

Behandelt werden die folgenden Einzelthemen:

 

1.     Der Reformvertrag– Entstehung, Entwicklung, Bedeutung und Perspektiven

2.     Das „Referendum“ von Irland: Bedeutung und Perspektiven

3.     Abstimmungsmodus und Mehrheitsentscheidungen im Rat –
derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

4.     Die EU-Grundrechtecharta – derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

5.     Der Beitritt der EU zur EMRK– derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

6.     Die Außenvertretung der EU – derzeitige Rechtslage, VVEU, Reformvertrag

7.     Die sonstigen Organe und Institutionen der EU – Änderungen nach VVEU und Reformvertrag

8.     Die Stärkung der nationalen Parlamente in der künftigen EU-Rechtsetzung

9.     Die Handlungsformen nach dem Vertrag von Lissabon

10.  Kompetenzkategorien und Art. 5 EUV n.F.

11.  Weitere Änderungen: Austrittsrecht, Bürgerinitiative, Vertragsänderung und Flexibilität

 

In diesem Seminar werden voraussichtlich zehn Seminarplätze angeboten. Das Seminar (2 SWS) findet als Blockveranstaltung im letzten Drittel der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2008/2009 statt. Zeitpunkt und Ort der Seminarveranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Für den Fall, dass nicht für alle Interessenten ein Seminarplatz vorhanden ist, erfolgt die Auswahl der Seminarteilnehmer nach folgenden Kriterien:

·         Leistung

Maßgeblich für 5 Seminarplätze ist die Durchschnittsnote der Zwischenprüfungsklausuren oder bei noch nicht erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung die Durchschnittsnote der Zulassungsklausuren zur Zwischenprüfung.

·         Studienfortschritt

3 Seminarplätze werden absteigend nach der Anzahl der absolvierten Semester vergeben. Sollten nach dieser Auswahl mehrere Bewerber gleichrangig sein, werden auch hier Leistungskriterien herangezogen.

·         2 Seminarplätze sind für Teilnehmer des Aufbaustudiums im Europäischen Recht vorgesehen und werden unter diesen Teilnehmern nach dem bisherigen Studienfortschritt verteilt, bei gleichem Studienfortschritt verlost.

Keine Rolle spielt der Zeitpunkt der Anmeldung zum Seminar. Die Anmeldung muss jedoch grundsätzlich persönlich erfolgen. Die Anmeldung zu diesem Seminar findet statt am

 

Donnerstag, dem 03.07.2007, 9 Uhr c.t. bis 12 Uhr

am Lehrstuhl in Raum 216.

 

Alle Seminarbewerber haben bei der Anmeldung eine Immatrikulationsbescheinigung für das WS 2008/09 sowie das Zwischenprüfungszeugnis oder, wenn die Zwischenprüfung noch nicht mit Erfolg abgelegt wurde, die Leistungsnachweise der Zulassungsklausuren für die Zwischenprüfung im Original sowie in Kopie zum Verbleib vorzulegen. Studenten des Aufbaustudiengangs haben alternativ ihren Studentenausweis vorzulegen. Fernerhin ist eine Versicherung abzugeben, dass keine Anmeldung zu einem anderen Seminar erfolgt ist. Die Zulassungsentscheidung und alle weiteren Informationen werden den Seminarbewerbern so bald wie möglich per Mail zugeleitet.  

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