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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung

Schwerpunktbereich 4: Europäisches und internationales Privat- und Handelsrecht und Schiedsgerichtbarkeit

Dozenten:

  • Prof. Remien (Sprecher)
  • Prof. Kieninger
  • Prof. Bien
  • Prof. Sonnentag

 

Lehrveranstaltungen:

Internationales Privatrecht (4 SWS)

Bei Zivilrechtsverhältnissen mit tatsächlichem Bezug zu einem ausländischen Staat entsteht die Frage, das Recht welchen Staats Anwenung findet. Sie wird von dem sogenannten Internationalen Privatrecht - oder: Kollisionsrecht - beantwortet. Es ist heute in wichtigen Teilen europäischen, sonst aber weitgehend staatlichen Ursprugs.

Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)

Zivilrechtsfälle sind vielfach international, die Gerichte aber national. Die daraus entstehenden Fragen beantwortet – in Ergänzung zum Internationalen Privatrecht – das Internationale Zivilverfahrensrecht, dem im Rahmen der justitiellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in der EU nun verstärkte Aufmerksamkeit zuteil wird. Europäisches und deutsches IZVR werden hier zusammenfassend behandelt. Vier Bereiche stehen im Vordergrund: (1) Grenzen der Gerichtsbarkeit im Hinblick auf auswärtige Staaten, (2) internationale Zuständigkeit staatlicher Gerichte, insbesondere Gerichtsstände der Brüsseler EuGVVO wie der ZPO, (3) Besonderheiten des Zivilprozesses mit Auslandsberührung sowie spezielle Regeln des europäischen Binnenmarktprozessrechts, (4) Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in der EU und international. Die Schiedsgerichtsbarkeit wird in der Vorlesung „Internationales Handelsrecht und Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit“ behandelt. Kurz gesagt geht es um die prozessuale Seite des europäischen und internationalen Privatrechtsverkehrs, mithin Zivilprozessrecht in europäischer und internationaler Sicht.

Euopäisches Privatrecht (2 SWS)

Die europäische Integration greift mehr und mehr in das Privatrecht ein, wie das neue Grünbuch zum Europäischen Vertragsrecht der Europäischen Kommission sowie die Arbeiten an einem „Gemeinsamen Referenzrahmen“ oder die Diskussionen zu wichtigen EuGH-Entscheidungen zeigen. Hier wird vor allem das geltende Gemeinschaftsprivatrecht behandelt, aber auch auf den Draft Common Frame of Reference zurückgegriffen. Es wird eine geraffte und doch übergreifende europäische Sicht des Privatrechts entwickelt, bei welcher es nicht nur um einzelne Richtlinien oder wissenschaftliche Vorhaben geht. Systematisch untersucht werden vielmehr sowohl allgemeine Fragen als auch einzelne Rechtsgebiete, also Bürgerliches Recht im europäischen Gewand:  Geschichte und Stand des Privatrechts in den Staaten Europas und der Europäischen Union, Rechtsangleichungspolitik der EU, Wirkung der Grundfreiheiten im Privatrecht, wissenschaftliche Projekte, Justiz, Vertragsrecht für Verbraucher- und Handelsgeschäfte, Besondere Vertragsarten, Haftungsrecht, Sachenrecht.

Internationales Handelsrecht und internatinale Handlesschiedsgerichtsbarkeit (2 SWS)

Für Verträge des internationalen Handels ist durch Internationale Rechtsvereinheitlichung und Praxis ein vielgestaltiges Internationales Einheitsrecht entstanden und für die Streitbeilegung spielen an die Stelle staatlicher Gerichte tretende Schiedsgerichte eine große Rolle. Die Vorlesung behandelt nach den allgemeinen Fragen der Internationalen Rechtsvereinheitlichung die Übereinkommen zu den wichtigsten Vertragsarten und Rechtsgebieten, vor allem des Wiener UN-Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG). Schließlich wird auf Recht und Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit eingegangen. Die Vorlesung zählt zum Schwerpunktbereich III –  Europäischer und Internationaler Rechts- und Wirtschaftsverkehr.

Binnenmarktrecht (I und II) (2 SWS)

Das Binnenmarktrecht ist in den Mitgliedstaaten der EU von überragender Bedeutung. Die Vorlesung behandelt die Grundfragen des Europäischen Wirtschaftsrechts: Beginnend mit einem ersten Überblick und den Begriffen von Binnenmarkt und Gemeinsamem Markt werden anschließend systematisch unter vielfachem Rückgriff auf Fälle Rechtsangleichung und Grundfreiheiten analysiert. Zur Rechtsangleichungspolitik werden Entwicklung, Bedeutung, Kompetenzen und Instrumente sowie besondere Formen untersucht. Bei den unmittelbar anwendbaren Grundfreiheiten werden Entwicklung, Tragweite und Wirkungen erörtert, insbesondere der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit, aber auch der Niederlassungsfreiheit und Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Ferner werden die Grundlagen des europäischen Wettbewerbsrechts behandelt. Eine wichtige Rolle bei alledem spielen die kritische Untersuchung der Rechtsprechung des EuGH und das Zusammenspiel von europäischer und nationaler Ebene.

Praxis der Internationalen Schiedsgerichtbarkeit

Europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung - Vertiefung

Examiminatorium

Seminar (2 SWS)

 

Die Vorlesung Rechtsvergleichung ist Bestandteil der Schwerpunktbereiche 3 und 5:

Rechtsvergleichung (2 SWS)

Es geht um die internationale Dimension des Rechts: Die Vorlesung behandelt Aufgaben, Entwicklung und Methoden der Rechtsvergleichung und gibt einen Überblick über die großen Rechtsfamilien der Welt. Der historischen Entwicklung, stilprägenden Merkmalen (Fallrecht ./. Gesetzesrecht?, Gerichtswesen und Richterschaft) und praktischen Unterschieden (punitive damages, Kosten der Rechtsverfolgung u.v.m.) werden Aufmerksamkeit zuteil, vor allem im Bereich des Privatrechts. Kurz eingegangen wird auch auf Institutionen und Ergebnisse der Internationalen Rechtsvereinheitlichung. (Eingehend dazu im Sommersemester: Internationales Handelsrecht und Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)