Intern
Professur für Privatrecht

Moot Court Sommersemester 2017

Zivilrechtlicher Moot Court der Universität Würzburg im Sommersemester 2017

Im Sommersemester 2017 fand der zweite fakultätsinterne zivilrechtliche Moot-Court-Wettbewerb der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg statt. Veranstaltet wurde der Moot Court erneut von der Professur für Privatrecht unter der Leitung von Professor Dr. Michael Sonnentag. Finanzielle Unterstützung erfuhr der Wettbewerb durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg und den Deutschen Anwaltverein e.V. Wie auch im Vorjahr traten Zweierteams als Kläger- und Beklagtenvertreter im Rahmen einer simulierten zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung gegeneinander an und plädierten für ihre fiktiven Mandanten. Über das Weiterkommen in die nächste Runde entschied eine Jury, die, je nach Verhandlungsrunde, aus einem oder mehreren Rechtsanwälten und Richtern bestand.

Die einzelnen Verhandlungen beim Würzburger Moot Court laufen derart ab, dass zunächst die Klägervertreter zwölf Minuten plädieren und daraufhin die Beklagtenvertreter dieselbe Zeit zur Erwiderung erhalten. Im Anschluss an diese Phase besteht für die Klägerseite die Gelegenheit, im Umfang von etwa vier Minuten zu replizieren. Die Beklagtenseite darf anschließend auf die Argumentation der Klägerseite duplizieren. Abschließend können die jeweiligen Parteien einen Vergleichsvorschlag präsentieren.

Die Studierenden, die sich zu einer Teilnahme entschlossen hatten, erhielten Anfang Mai zunächst eine theoretische Einführung über den Ablauf des Moot Courts sowie zu Auftreten, Rhetorik und Argumentation. Ab dem 17. Mai fanden dann die Begegnungen jeweils mittwochabends ab 18.30 Uhr im Universitätsgebäude am Paradeplatz 4 statt. Dabei erhielten die Teams vor jeder Verhandlungsrunde die Gelegenheit, ihr Plädoyer in einem Probevortrag vor dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Dennis Bergmann zu halten, um so noch weitere nützliche Hinweise zu bekommen. Nach dem Viertelfinale am 24. Mai und dem Halbfinale am 31. Mai fand am 7. Juni das Finale zwischen Frau Carolin Friedmann und Herrn Johannes Fischer als Vertreter der Klägerpartei und Herrn Marco Bretzigheimer und Herrn Rico Neidinger als Vertreter der Beklagtenpartei statt. Nach einer spannenden Finalrunde konnte Marco Bretzigheimer und Rico Neidinger diese für sich entscheiden. Die im Halbfinale unterlegenen Teilnehmer erhielten als Preis jeweils einen Büchergutschein im Wert von 25 Euro, diejenigen im Finale von jeweils 50 Euro und die Gewinner der Finalrunde Büchergutscheine von jeweils 100 Euro.

Während in den ersten beiden Runden nur ein Juror beteiligt war, entschied im Halbfinale und Finale jeweils eine aus drei Personen bestehende Jury über den Einzug ins Finale bzw. den Sieg. Als Juroren konnten aus der Anwaltschaft Herr Rechtsanwalt Christian Baumann, Herr Rechtsanwalt Stephan Freidhof von den Rechtsanwälten Blankenburg Frank Weidenthaler aus Bad Kissingen sowie Herr Rechtsanwalt Hans-Jörg Lemke von der HellerKratzLemke-Anwaltspartnerschaft mbB aus Bamberg gewonnen werden. Die Richterschaft war durch Frau Ri’inOLG Ursula Seebode und Herrn RiAG Dr. Christian Spruß auf Jurorenseite vertreten.

Sowohl aus didaktischer Sicht des aktiven Lernens als auch mit Blick auf den mündlichen Teil des Staatsexamens stellt der Wettbewerb einen deutlichen Gewinn für die Studierenden dar. Die Möglichkeit der Teilnahme an dem dritten fakultätsinternen zivilrechtlichen Moot Court wird den Studierenden sehr gerne im Wintersemester 2017/18 geboten.    

Mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Anwaltvereins e.V. und der Rechtsanwaltskammer Bamberg.