Promotion & Referendariat
Promotion
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen der Promotion regelt die Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2009. Danach ist u.a. Zulassungsvoraussetzung, dass der Bewerber die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden haben muss (§ 5 I Nr. 2 PromO). Ausnahmsweise ist von diesem Erfordernis bei besonders qualifizierten Bewerbern gem. § 5 III PromO eine Befreiung durch den Promotionsausschuss möglich.
Weitere Informationen zu den Promotionsvoraussetzungen.
Zur derzeit gültigen Rahmenpromotionsordnung der JMU Würzburg swie der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät.
Thema des Promotionsvorhabens
Mögliche Themen eines Promotionsvorhabens bei Prof. Suerbaum sind nicht auf die aktuellen Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhlinhabers beschränkt. Das Thema kann vielmehr aus dem Öffentlichen Recht (Staatsrecht und Verwaltungsrecht, Prozessrecht) in seiner gesamten Breite einschließlich des Europarechts (insbesondere Europäischer Grundrechtsschutz, Institutionen, Rechtsquellen, Beihilferecht, Europäisches Verwaltungsrecht) gewählt werden. Zusätzlich besteht die Gelegenheit zur Wahl eines Dissertationsthemas aus dem Stiftungsrecht.
Promotionsanfragen
Vor der Vereinbarung eines Gesprächstermins hinsichtlich eines Promotionsvorhabens wird um die Einreichung eines kurzen Lebenslaufs sowie Kopien der Studiennachweise und Examenszeugnisse gebeten.
Der Doktorand/die Doktorandin muss sich intensiv und über einen nicht unerheblichen Zeitraum mit dem Thema seiner/ihrer Dissertation befassen. Es ist daher nachdrücklich zu empfehlen, in ein Gespräch mit dem Ziel der Annahme als Doktorand/Doktorandin nicht ohne konkrete Vorstellungen über ein mögliches Promotionsvorhaben zu gehen. Selbstverständlich findet über die Themenwahl eine ausführliche Besprechung und Beratung statt.
Referendariat - Wahlstation am Lehrstuhl Prof. Dr. Joachim Suerbaum
Es besteht im Rahmen des Rechtsreferendariats die Möglichkeit am Lehrstuhl Prof. Dr. Suerbaum das Pflichtwahlpraktikum gem. § 48 II Nr. 4 JAPO abzuleisten.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Lehrstuhl.
